Caroline Herrmann, Rechtsanwältin
Kontakt · Erstgespräch

Ihr Erstgespräch: 30 Minuten, Ihre Lage auf dem Tisch

Sie führen ein Unternehmen, und rechtliche Themen stapeln sich: Verträge, Compliance, Finanzierung, Wachstum. Im Erstgespräch ordne ich Ihre Ausgangslage ein. Sie erfahren, wo Handlungsbedarf besteht, was Priorität hat und was als Nächstes kommt. Konkret, fundiert, vertraulich (§ 43a BRAO) und ohne Juristendeutsch. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

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Drei Schritte bis zu Ihrem Erstgespräch

1
Anfrage senden
Sie beantworten unten wenige Fragen zu Ihrer Situation. Das dauert zwei Minuten und verlangt keine vertraulichen Details. So bereite ich mich vor, statt im Gespräch bei null zu starten.
2
Persönliche Rückmeldung
Innerhalb von 48 Stunden (werktags) melde ich mich persönlich mit einem Terminvorschlag. Wenn ich nicht die Richtige für Ihr Anliegen bin, sage ich Ihnen auch das direkt.
3
Erstgespräch
30 Minuten per Video: Ihre Ausgangslage, meine Einordnung und die Frage, ob und wie eine Zusammenarbeit für Sie sinnvoll ist. Im Gespräch selbst entsteht noch kein Mandat.

Das Erstgespräch ist unverbindlich: Es kommt dabei noch kein Mandatsvertrag zustande. Wir klären zuerst, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Erst danach erhalten Sie ein Angebot, das auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist, und entscheiden in Ruhe.

CH

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Je konkreter Ihre Angaben, desto besser kann ich mich vorbereiten. Bitte noch keine vertraulichen Details, die besprechen wir geschützt im Gespräch.

Welcher Anlass trifft am ehesten zu? (Mehrfachauswahl möglich)

oder schreiben Sie mir

info@caroline-herrmann.com

Anwaltliche Verschwiegenheit ab dem ersten Wort.

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