Für Gründer und Start-ups: die rechtliche Basis für Ihren nächsten Schritt

Sie wollen Kunden gewinnen und später Kapital aufnehmen, ohne alte Vertragsfragen erst dann klären zu müssen. Ich ordne Gründung, Beteiligung, erste Kundenverträge und Rechte am Code von Anfang an ein, pragmatisch und mit Blick auf Ihr Budget.

  • Gesellschaftsvertrag, Cap Table und Vesting, die spätere Runden tragen
  • Erste AGB und Kundenverträge, die der Prüfung des ersten großen Kunden standhalten
  • Code und IP nachweislich beim Unternehmen, bevor die Due Diligence fragt
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Caroline Herrmann, Rechtsanwältin

Was in der Gründungsphase wirklich zählt

Sie brauchen eine Basis, die trägt, wenn der erste große Kunde oder der erste Investor genauer hinsieht, und keine 40-seitigen Gutachten. Vier Felder, an denen sich das entscheidet.

Sauber gründen & beteiligen

Gesellschaftsvertrag, Cap Table, Vesting und Mitarbeiterbeteiligung (VSOP/ESOP) von Anfang an richtig, damit spätere Runden nicht an ungeklärten Anteilen scheitern.

Erste Kundenverträge & AGB

SaaS-AGB und Verträge, die mitwachsen und der Procurement-Prüfung Ihres ersten Enterprise-Kunden standhalten, statt einer Generator-Vorlage, die im Ernstfall nicht trägt.

Code & geistiges Eigentum sichern

Wem gehört Ihr Code, wenn Freelancer oder eine Agentur mitentwickelt haben? Nutzungsrechte, Open-Source-Pflichten und IP-Übertragung geregelt, bevor die Due Diligence danach fragt.

Erste Finanzierungsrunde

Wandeldarlehen, Term Sheet und Beteiligungsvertrag verstehen und verhandeln, Due-Diligence-Readiness herstellen, damit Sie vorbereitet in die Runde gehen, nicht unter Zeitdruck.

Recht für Gründer und Start-ups. Eine feste Ansprechpartnerin, die Ihr Geschäftsmodell kennt.

Eine Anwältin, die das Gründer-Tempo kennt

Acht Jahre als Juristin in Konzern, KMU und Kanzlei. Ich kenne knappe Budgets, Deadlines und Investorenfragen aus der Innensicht, deshalb bekommen Sie Entscheidungen und keine bloßen Bedenken.

  1. Budgetbewusst, ohne Kanzlei-Apparat. Sie zahlen für Ergebnisse, nicht für Stunden: feste Wege zum Festpreis, vom Rechtlichen Außenauftritt für den sauberen Start bis zur laufenden Begleitung in monatlichen Stufen, passend zur frühen Phase.
  2. Ihre Sprache, nicht Juristendeutsch. Ich spreche Founder und Investor, nicht Paragraf. Jede Empfehlung ist so formuliert, dass Sie sie im Pitch souverän vertreten können.
  3. Auf Wachstum ausgelegt. Verträge und Strukturen, die auch bei 500 Kunden und in der Due Diligence noch tragen, damit die nächste Runde Ihre Substanz sieht, nicht Ihre Altlasten.

Was zuerst regeln, was später klären?

Nicht alles muss am ersten Tag stehen. Die Reihenfolge orientiert sich daran, was typischerweise zuerst zum Problem wird, wenn es fehlt.

  1. 1
    Bei Gründung

    Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführer-Anstellung, erste Gesellschaftervereinbarung, sofern mehrere Gründer beteiligt sind.

  2. 2
    Vor dem ersten Kundenvertrag

    AGB oder Rahmenvertrag, Nutzungsrechte an Ihrem Produkt, Datenschutzhinweise, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden.

  3. 3
    Bevor Freelancer oder eine Agentur mitentwickeln

    Entwicklungsvertrag mit klarer Rechteeinräumung, damit der Code nachweislich dem Unternehmen gehört.

  4. 4
    Vor Mitarbeiterbeteiligung

    VSOP- oder ESOP-Programm, damit frühe Mitarbeitende beteiligt werden können, ohne den Cap Table zu belasten.

  5. 5
    Vor der ersten Finanzierungsrunde

    Due-Diligence-Readiness: Cap Table, Verträge und IP-Kette geprüft, bevor der Investor danach fragt.

So arbeiten wir dauerhaft zusammen

Eine feste Rechtsabteilung, die mit Ihnen wächst

Die meisten Start-ups brauchen mehr als eine einzelne Auskunft: eine feste Ansprechpartnerin, die den Weg mitgeht. Als externe Rechtsabteilung übernehme ich diese Rolle, in festen Wegen vom Rechtlichen Außenauftritt über den Aufbau im Rechtssystem bis zur laufenden Begleitung in monatlichen Stufen, passend zu Ihrer Phase.

Externe Rechtsabteilung ansehen

Sabine Fentker
Wir hatten einige offene Themen, von AGB bis Mitarbeitendenverträge, die wir mit Caroline überarbeitet haben. Super strukturierte Dokumente, Vorlagen, Leitfäden und eine gute Beratung, die auch wir Laien verstehen konnten. Das hat unser Unternehmen auf eine sichere Rechtsgrundlage gehoben.
Sabine Fentker CEO · Native Creative, UX-Agentur für B2B-SaaS

Häufige Fragen

Nein, gerade früh zahlt sich eine saubere Basis aus. Wenn Gesellschaftsvertrag, Beteiligung und die ersten Kundenverträge von Anfang an stehen, hängt die erste Finanzierungsrunde nicht an Altlasten. Der Aufwand ist in der Gründungsphase am kleinsten.
Budgetgerecht, mit festen Wegen zum Festpreis: vom Rechtlichen Außenauftritt, der AGB, Datenschutzerklärung und Impressum für den sauberen Start aufsetzt, bis zur Externen Rechtsabteilung in monatlichen Stufen. Sie kennen die Konditionen, bevor Sie sich binden, und es wird nicht nach Stunden abgerechnet. Das passende Modell klären wir im unverbindlichen Erstgespräch.
Ja. Ich habe Finanzierungsrunden und Transaktionen aus der Innensicht von Konzern und KMU begleitet und kenne Beteiligungsstrukturen, Vesting und Due Diligence aus der Praxis.
Das hängt an den Verträgen. Ohne klare Rechteeinräumung erhalten Sie nur die Nutzungsrechte, die der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG), alles Weitere bleibt beim externen Entwickler, und das wird spätestens in der Due Diligence zum Problem. Wir sichern die IP an Ihrem Code, bevor ein Investor danach fragt.

Leitfäden und Beiträge zum Thema

Konkreter Anlass

Ihr erster großer Kunde will unterschreiben, und Ihre Verträge sind zusammengesuchte Vorlagen? Dann sehen wir sie gemeinsam durch, bevor daraus ein Risiko wird.

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CH

Gründung, Verträge, Beteiligungen: Setzen wir die Prioritäten.

Im Gespräch ordne ich Ihre Lage ein: Wo steht Ihr Start-up, was drängt vor der nächsten Runde, was hat Zeit. Wenn Sie weitergehen, erhalten Sie ein individuelles Angebot vor Mandatsbeginn.

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Vertraulich nach § 43a BRAO. Ohne Verpflichtung. Auf Ihre Anfrage zum Erstgespräch melde ich mich innerhalb von 48 Stunden (werktags).

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