Als Software- oder SaaS-Anbieter verkaufen Sie mit Ihrem Vertrag, nicht gegen ihn: ein AGB- und Vertragswerk, das Haftung, SLA, Datenschutz und Exit so regelt, dass es der Procurement-Prüfung Ihres Enterprise-Kunden standhält und im Streitfall für Sie trägt. Aus acht Jahren auf der Unternehmensseite weiß ich, welche Klausel den Einkauf wirklich aufhält und welche nur nach Risiko aussieht.
◆8 Jahre aus der Wirtschaft · 500+ geprüfte Verträge · Fortbildung IT-Verträge, Verlag C.H.BECK 2025
IT-Recht für Softwareunternehmen bezeichnet die vertragliche und rechtliche Gestaltung rund um Software-, SaaS- und Cloud-Produkte: Kunden- und Lizenzverträge, AGB, Datenschutz und die Rechte am eigenen Code. Anders als allgemeines Wirtschaftsrecht ist es auf die Besonderheiten wiederkehrender Softwarenutzung zugeschnitten, Verfügbarkeit, Datenverarbeitung und Vertragsende eingeschlossen.
Haftung, SLA, Verfügbarkeit und Exit klar geregelt.
Ausgelegt auf die Einkaufsprüfung gewerblicher Kunden.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und Drittland-Transfers.
Nachweisbare Rechte an Code und Entwicklungsleistungen.
Drei Anlässe führen die meisten Software- und SaaS-Anbieter zu diesem Thema. Jeder führt zur passenden Vertiefung, keine Ferndiagnose.
Eine Vorlage aus dem Generator schweigt genau dort, wo es teuer wird: Haftung, SLA, Exit. Welche fünf Klauseln über Ihr Risiko entscheiden und welche Stellschrauben Sie dort haben, zeigt die Klauseln-Analyse für SaaS-Anbieter.
Procurement schickt sein eigenes Papier oder streicht Ihre Klauseln im Redlining. Wie Sie in dieser Verhandlung Ihre Position halten, ordnet der Leitfaden zur Procurement-Prüfung ein.
Gewachsene Vertragswerke veralten regulatorisch und passen selten noch zu Ihrem Geschäftsmodell. Welches Dokument welche Aufgabe übernimmt, zeigt die Vertragsarchitektur für SaaS-Anbieter.
Vier Leistungsfelder für Ihren digitalen Geschäftsbetrieb. Jede Empfehlung mit Begründung. Sie sehen, worauf sie sich stützt. Woran Sie überhaupt eine passende Kanzlei für diese Themen erkennen, zeigt der Beitrag zu den sieben Auswahlkriterien.
Sie schließen schneller ab: mit Verträgen, die Haftung, SLA, Verfügbarkeit und Exit klar regeln. Prüfung und Verhandlung von Software-, SaaS-, PaaS- und Cloud-Verträgen. Inklusive der KI-Funktionen im Produkt, weil genau dort neue Haftungsfragen entstehen.
Ihre AGB, darauf ausgelegt, die Einkaufs-Prüfung Ihres gewerblichen Kunden zu bestehen (B2B, § 14 BGB). Dazu Einkaufsbedingungen (AEB) sowie Kunden- und Lizenzverträge für Software-Anbieter, auch für KI-Produkte.
Damit die Datenschutzfrage Ihren Deal nicht ausbremst: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Drittland-Transfers und Datenschutz direkt in Ihren Verträgen. Sauber dokumentiert, weil im Ernstfall zählt, was nachweisbar geregelt ist.
Der Code gehört Ihnen: vertraglich gesichert. Dienstleister-, Entwicklungs- und Lizenzverträge mit nachweisbaren Rechten an Software und Entwicklungsleistungen. Verträge, die im Streitfall halten, nicht nur im Projektalltag.
Sechs Felder, in denen ich Ihre Verträge auf den Streitfall baue. Strukturiert, nicht stückweise. Welche Vertragstypen welche Praxiserfahrung verlangen, ordnet der Beitrag zum Vertragsrecht in Software-Projekten ein.
Ihre Sprints bewegen sich, und der Vertrag hält mit: Werkvertrag, Scrum, Abnahme und Change Requests verbindlich geregelt. Das schützt Budget und Zeitplan, wenn sich der Scope verschiebt.
Lizenzfragen geklärt, bevor Sie shippen: Lizenzpflichten (GPL & Co.) nachweisbar erfüllt, plus Quellcode-Hinterlegung als Absicherung, falls Ihr Anbieter ausfällt.
Support-Level, Updates, Wartung: verbindlich statt vage zugesagt. Schwarz auf weiß, worauf Ihr Betrieb sich stützt, wenn der Anbieter liefern muss, nicht nur verspricht.
Ihre Daten, Ihre Regeln. Wer darf nutzen, weitergeben, monetarisieren? Schnittstellen-Verträge mit klaren Grenzen, bevor Ihre Daten zum Geschäftsmodell anderer werden.
Vernetzte Produkte verkaufen Sie mit vertraglich verteilter Verantwortung für Updates, Produktsicherheit und Lieferkette, bevor die Haftungsfrage Sie einholt.
Wenn Software ausfällt, zählt Ihre Position. Mängelrechte, Haftungsverteilung, Dokumentation, sauber geregelt, weil das am Ende entscheidet, wer zahlt.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) stellt Software, einschließlich KI, den klassischen Produkten gleich. Erfasst sind auch Updates, Cybersicherheit und Datenverlust. Wer Software entwickelt, vertreibt oder wesentlich verändert, sollte Verträge und Update-Prozesse rechtzeitig prüfen.
Stichtag: 9. Dezember 2026
Ab dann gilt das neue Recht für Produkte, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Was sich konkret ändert →Ihr Kunde schickt den Konzern-Vertrag. Eine eigene Rechtsabteilung, die dagegen verhandelt, haben Sie nicht. Genau dafür halte ich ein schlankes Boutique-Mandat bereit: Ich übernehme diese Rolle für Sie, als externe Kanzlei, nicht als Anstellung. Führen Sie eine Agentur oder ein Kreativunternehmen? Dann finden Sie hier die passende Seite.
Ihre Arbeit, Ihre Konditionen. Dokumentierte Rechteübertragung regelt, wer Software, Designs und Content wie nutzen darf und ab wann. Das vermeidet den Streit nach dem Go-Live und sichert Ihr Honorar.
Scope Creep bekommt eine Grenze, die im Vertrag steht: Leistungsumfang, Abnahme, Nachträge, Haftung, Zahlungsziel: vertraglich gezogen, bevor das Projekt startet.
Sie liefern, was Sie dem Kunden versprechen, weil Ihre Freelancer-Verträge die Rechtekette lückenlos schließen. Rechte und Pflichten sauber weitergegeben, dokumentiert, ohne Bruch in der Kette.
KI-gestützte Ergebnisse ausliefern, ohne offene Flanke. Wem gehört das Ergebnis? Was legen Sie dem Kunden offen? Ich kläre Ihre Risiken geprüft, nicht gegoogelt, bevor der Kunde fragt.
Ob Sie KI-gestützte Software einsetzen oder selbst anbieten: IT-Recht und EU AI Act greifen ineinander: von der Haftung für KI-Ergebnisse bis zur Nutzung Ihrer Daten fürs Training. Beides gehört in eine abgestimmte Vertragsarchitektur, aus einer Hand. Sie brauchen keinen zweiten Berater.
Wo stehen Sie rechtlich?
Unsicher, welche Flanke Sie zuerst trifft? Ein paar kurze Fragen schaffen Klarheit. Ich melde mich mit den passenden Rückfragen.
Ihr SaaS-Vertrag wartet auf die Unterschrift? Erst die kritischen Klauseln, dann Ihr Name darunter.
Erstgespräch vereinbarenWofür ich nicht stehe: 40-seitige Gutachten ohne Empfehlung. Offene Stundenuhren. Bedenken ohne Lösung.
Noch nicht bereit für ein Gespräch? Prüfen Sie zuerst selbst.
Fünf Klauseln, ein Durchgang, und Sie sehen sofort, ob Ihre wichtigsten Verträge Sie schützen oder offene Flanken haben.
Kein Spam. Keine Weitergabe. Jederzeit abmeldbar. Die Checkliste ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Datenschutzerklärung
Praxisnahe Leitfäden zum Nachlesen, kostenlos und ohne Anmeldung.
SaaS-Verträge rechtssicher gestalten →
Enterprise-Deals & Procurement-Prüfung →
IP & Eigentum am Code →
DSGVO für SaaS-Anbieter →
Alle Themen im Wissen →
Legt ein Enterprise-Kunde sein eigenes Vertragspapier vor, und die nächste Verhandlungsrunde steht an? Dann sehe ich mir Ihre Klauseln an, bevor Sie unterschreiben.
Erstgespräch vereinbarenSchicken Sie Ihren Vertragsentwurf oder das Redline Ihres Kunden vorab, oder bringen Sie Ihre Fragen mit. Im Erstgespräch zeige ich Ihnen die kritischen Punkte Ihrer Software- und Enterprise-Verträge: klar, direkt, ohne Juristendeutsch. Sie erhalten eine erste Einordnung und einen konkreten nächsten Schritt. Wenn Sie weitergehen, erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot vor Mandatsbeginn, keine offene Stundenuhr. Das funktioniert auch neben Ihrer bestehenden Kanzlei, als klar abgegrenzte Spezialtiefe für IT-Verträge und Datenschutz.
Vertrags-Risiko klären: Erstgespräch vereinbarenoder
info@caroline-herrmann.comVertraulich nach § 43a BRAO. Ohne Verpflichtung. Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags).