Für wen · Software-, SaaS- & KI-Unternehmen
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Recht für Software-, SaaS- und KI-Unternehmen

Caroline Herrmann ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, IT-Recht und EU-AI-Act-Compliance für Software-, SaaS- und KI-Unternehmen. Sitz in Weiskirchen (Saarland), Mandate bundesweit und im deutschsprachigen Raum, remote und digital organisiert. Vom ersten Kundenvertrag bis zum Exit begleitet sie Technologieunternehmen als externe Rechtsabteilung, mit 8 Jahren aus der Wirtschaft, nicht nur aus der Kanzlei. Sie kennt SaaS-Geschäftsmodelle, Enterprise-Sales, Finanzierungsrunden und den EU AI Act aus der Praxis und entscheidet unternehmerisch statt nur zu begutachten.

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8 Jahre aus der Wirtschaft · Software & SaaS, Künstliche Intelligenz, Telekommunikation

Jede Wachstumsphase bringt andere Rechtsthemen. Ich kenne sie aus der Praxis

Was ein Pre-Seed-Startup braucht, ist nicht, was ein Scale-up vor der Series B braucht. Sie bekommen die Begleitung, die zu Ihrer Phase passt und mit Ihnen mitwächst.

Eine Anwältin, die Ihr Geschäft kennt, nicht nur das Gesetz

Acht Jahre als Juristin in Unternehmen, in Branchen, in denen Verträge unter Zeitdruck verhandelt und im Ernstfall geprüft werden. Ich kenne Budgetdruck, Deadlines und Investorenfragen von innen.

Tempo statt Bedenken

Sie bekommen Entscheidungsvorlagen, keine 40-seitigen Gutachten. Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags), weil Ihr Deal nicht auf Jura wartet.

Ihre Sprache, nicht Juristendeutsch

Ich spreche CEO, Founder und Procurement, nicht Paragraf. Jede Empfehlung ist so formuliert, dass Ihr ganzes Team sie versteht und intern verteidigen kann.

Vom Start bis zum Exit gedacht

Ich baue Ihre Verträge und Strukturen so, dass sie auch bei 500 Kunden und in der Due Diligence noch tragen, skalierbar statt geflickt.

Welches Rechtsthema gehört zu welcher Rolle?

Software-, SaaS- und KI-Unternehmen tragen Rechtsthemen, die sich mit der Rolle im Markt verschieben: Anbieter, Käufer, Betreiber. Die Übersicht ordnet grob ein, wo Sie zuerst hinschauen sollten.

Ihre Rolle Rechtsthemen im Vordergrund
SaaS-Anbieter AGB und Vertragsarchitektur, SLA, Datenschutz als Auftragsverarbeiter, Produkthaftung für Software.
KI-Anbieter Einstufung nach EU AI Act, Konformitätspflichten, Vertragsgestaltung für KI-Produkte, Urheberrecht an Trainingsdaten und Output.
KI-Anwender / Betreiber Betreiberpflichten nach EU AI Act, KI-Richtlinie fürs Team, Datenschutz beim Einsatz eingekaufter KI-Tools.
Käufer von Enterprise-Software Procurement-Prüfung, Redlining des Anbietervertrags, DPA-Verhandlung, internationale Vertragsgestaltung.
Gründer- oder Investorenseite Gesellschaftsrecht, Cap Table und Beteiligung, Due-Diligence-Readiness, M&A und Post-Merger-Integration.

Häufige Fragen

Beraten Sie auch internationale SaaS-Verträge auf Englisch?+
Ja. Ich verhandle und gestalte Verträge auf Deutsch und Englisch, gerade im Enterprise-Sales mit internationalen Kunden ist das Standard, wobei Haftung, Datenschutz und anwendbares Recht in jeder Sprache sauber geregelt sein müssen.
Kennen Sie Startup-Finanzierung, Term Sheets und Cap Tables?+
Ja, aus der Praxis. Ich habe Investorenwechsel und eine Fusion begleitet und kenne Finanzierungsrunden, Beteiligungsstrukturen und Due Diligence aus der Innensicht des Unternehmens, nicht nur aus dem Lehrbuch.
Wir sind erst wenige Personen, sind wir zu klein?+
Nicht Ihre Größe ist ausschlaggebend, sondern Ihr Risiko. Gerade früh zahlt sich eine saubere Basis aus: Cap Table, Beteiligung und erste Kundenverträge richtig aufgesetzt, bevor eine Finanzierungsrunde oder ein Enterprise-Deal die Altlasten teuer macht.
Betreuen Sie sowohl KI-Anbieter als auch KI-Anwender?+
Ja. Der EU AI Act unterscheidet beide Rollen mit unterschiedlichen Pflichten. Ich kläre zuerst Ihre Einstufung, ob Sie KI entwickeln und ausliefern (Anbieter) oder einsetzen (Anwender/Betreiber), und leite daraus ab, was wirklich für Sie gilt.
Konkreter Anlass

Wenn neue Enterprise-Kunden, neue Tools und neue Verträge dazukommen, aber niemand mitprüft, bringe ich Ihre Vertragsbasis auf den Stand, den Ihr Wachstum verlangt.

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CH

Sie suchen eine Anwältin, die Software versteht? Dann sollten wir reden.

Im Erstgespräch ordne ich Ihre Lage ein: Wo steht Ihr Unternehmen, was drängt, was hat Zeit. Konkret, fundiert, vertraulich (§ 43a BRAO) und ohne Juristendeutsch. Danach entscheiden Sie. Individuelles Angebot vor Mandatsbeginn, Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags).

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oder

info@caroline-herrmann.com

Anwaltliche Verschwiegenheit ab dem ersten Wort.

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