Caroline Herrmann ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, IT-Recht und EU-AI-Act-Compliance für Software-, SaaS- und KI-Unternehmen. Sitz in Weiskirchen (Saarland), Mandate bundesweit und im deutschsprachigen Raum, remote und digital organisiert. Vom ersten Kundenvertrag bis zum Exit begleitet sie Technologieunternehmen als externe Rechtsabteilung, mit 8 Jahren aus der Wirtschaft, nicht nur aus der Kanzlei. Sie kennt SaaS-Geschäftsmodelle, Enterprise-Sales, Finanzierungsrunden und den EU AI Act aus der Praxis und entscheidet unternehmerisch statt nur zu begutachten.
Erstgespräch vereinbaren◆8 Jahre aus der Wirtschaft · Software & SaaS, Künstliche Intelligenz, Telekommunikation
Was ein Pre-Seed-Startup braucht, ist nicht, was ein Scale-up vor der Series B braucht. Sie bekommen die Begleitung, die zu Ihrer Phase passt und mit Ihnen mitwächst.
Gesellschaftsvertrag, Cap Table, Vesting, Mitarbeiterbeteiligung und die ersten Kundenverträge, sauber aufgesetzt, damit spätere Runden nicht an Altlasten hängen. Wirtschaftsrecht →
SaaS-AGB, die der Procurement-Prüfung standhalten, AVV und Datenschutz, IP- und Lizenzfragen. Damit der größte Deal nicht an Ihren Verträgen scheitert. Software-Verträge →
Ob Sie KI anbieten oder einsetzen: Einstufung nach EU AI Act, Pflichten, Governance und Verträge für Ihre KI-Produkte, bevor Kunde, Investor oder Behörde fragt. AI Act & KI-Recht →
Term Sheets, Finanzierungsrunden, Due-Diligence-Readiness, M&A und Post-Merger-Integration. Damit Sie aus einer Position der Vorbereitung verhandeln, nicht unter Zeitdruck. Wachstum & M&A →
Acht Jahre als Juristin in Unternehmen, in Branchen, in denen Verträge unter Zeitdruck verhandelt und im Ernstfall geprüft werden. Ich kenne Budgetdruck, Deadlines und Investorenfragen von innen.
Sie bekommen Entscheidungsvorlagen, keine 40-seitigen Gutachten. Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags), weil Ihr Deal nicht auf Jura wartet.
Ich spreche CEO, Founder und Procurement, nicht Paragraf. Jede Empfehlung ist so formuliert, dass Ihr ganzes Team sie versteht und intern verteidigen kann.
Ich baue Ihre Verträge und Strukturen so, dass sie auch bei 500 Kunden und in der Due Diligence noch tragen, skalierbar statt geflickt.
Software-, SaaS- und KI-Unternehmen tragen Rechtsthemen, die sich mit der Rolle im Markt verschieben: Anbieter, Käufer, Betreiber. Die Übersicht ordnet grob ein, wo Sie zuerst hinschauen sollten.
| Ihre Rolle | Rechtsthemen im Vordergrund |
|---|---|
| SaaS-Anbieter | AGB und Vertragsarchitektur, SLA, Datenschutz als Auftragsverarbeiter, Produkthaftung für Software. |
| KI-Anbieter | Einstufung nach EU AI Act, Konformitätspflichten, Vertragsgestaltung für KI-Produkte, Urheberrecht an Trainingsdaten und Output. |
| KI-Anwender / Betreiber | Betreiberpflichten nach EU AI Act, KI-Richtlinie fürs Team, Datenschutz beim Einsatz eingekaufter KI-Tools. |
| Käufer von Enterprise-Software | Procurement-Prüfung, Redlining des Anbietervertrags, DPA-Verhandlung, internationale Vertragsgestaltung. |
| Gründer- oder Investorenseite | Gesellschaftsrecht, Cap Table und Beteiligung, Due-Diligence-Readiness, M&A und Post-Merger-Integration. |
Die meisten Softwareunternehmen brauchen keine einzelne Auskunft, sondern eine feste Ansprechpartnerin, die mitwächst. Als externe Rechtsabteilung übernehme ich genau diese Rolle, per Retainer, Interim-Mandat, Tageskontingent oder Festpreis-Projekt.
Sie wollen tiefer einsteigen, bevor wir sprechen? Diese Leitfäden vertiefen die Themen aus der Übersicht oben:
SaaS-Verträge-Leitfaden: Vertragsarchitektur, AGB und SLA →
EU-AI-Act-Leitfaden: Pflichten für Anbieter und Betreiber →
Enterprise & Procurement-Leitfaden: Fragebogen, Redlining, DPA →
Gesellschaftsrecht-Leitfaden: Cap Table, Beteiligung, Finanzierung →
NIS2: Sind Sie als Softwareunternehmen betroffen? →
Data Act: Cloud-Switching & Klauselkontrolle für SaaS-Anbieter →
Wenn neue Enterprise-Kunden, neue Tools und neue Verträge dazukommen, aber niemand mitprüft, bringe ich Ihre Vertragsbasis auf den Stand, den Ihr Wachstum verlangt.
Erstgespräch vereinbarenIm Erstgespräch ordne ich Ihre Lage ein: Wo steht Ihr Unternehmen, was drängt, was hat Zeit. Konkret, fundiert, vertraulich (§ 43a BRAO) und ohne Juristendeutsch. Danach entscheiden Sie. Individuelles Angebot vor Mandatsbeginn, Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags).
Erstgespräch vereinbaren: 30 Minuten, klarer nächster Schrittoder
info@caroline-herrmann.comAnwaltliche Verschwiegenheit ab dem ersten Wort.