Für Agenturen und Kreativunternehmen: Projektverträge, Rechte und Haftung klären

Sie wollen Projekte annehmen, ohne Haftung, Nutzungsrechte und Freelancer-Leistungen jedes Mal neu auszuhandeln. Ich ordne Projektverträge, Rechte an Werk und Code sowie den Umgang mit Kundendaten für Ihr Agenturgeschäft.

  • Projektverträge und AGB mit Haftungsgrenzen, die im Streitfall halten
  • Nutzungsrechte an Design, Content und Code klar geregelt
  • Rechtekette von Freelancern bis zum Kunden geschlossen
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Caroline Herrmann, Rechtsanwältin

Wo im Projektgeschäft die teuren Lücken liegen

Teuer wird selten das kreative Ergebnis, meist die ungeklärte Klausel: Wer haftet, wem gehört das Werk, was ist mit den Daten des Kunden. Vier Felder, an denen sich das entscheidet.

Kunden- & Projektverträge, AGB

AGB und Projektverträge, die im Streitfall halten, mit klaren Haftungsgrenzen, damit ein einzelnes Projekt nie zum Existenzrisiko wird. Dazu saubere Einkaufsbedingungen für Ihre Dienstleister.

Nutzungsrechte am Werk & Code

Welche Rechte räumen Sie dem Kunden ein und welche behalten Sie? Klare Nutzungsrechte an Design, Content und Code, damit Weiterverwendung und Portfolio-Nutzung nicht zum Streit werden.

Freelancer & Dienstleister

Wer im Kundenprojekt mitarbeitet, muss die Rechte am Ergebnis sauber übertragen, sonst reicht Ihre Rechtekette nicht bis zum Kunden. Verträge, die die Lieferkette schließen.

Datenschutz im Kundenauftrag

Verarbeiten Sie Daten für Ihre Kunden, etwa in Kampagnen, CRM oder Analyse, sind Sie Auftragsverarbeiter. Die passende AVV und ein sauberer Umgang mit Subdienstleistern gehören dazu.

Recht für Agenturen und Kreativunternehmen. Eine feste Ansprechpartnerin, die Ihr Geschäftsmodell kennt.

Eine Anwältin, die das Projektgeschäft kennt

Acht Jahre als Juristin in Konzern, KMU und Kanzlei. Ich kenne Projektdruck, knappe Margen und den Moment, in dem ein Kunde plötzlich mehr Rechte verlangt, als der Vertrag hergibt.

  1. Haftung im Griff. Klare Haftungsgrenzen im Vertrag, weil ein einzelnes Projektrisiko nie zum Existenzrisiko Ihrer Agentur werden darf. Das gilt gegenüber Kunden und Dienstleistern gleichermaßen.
  2. Ihre Sprache, nicht Juristendeutsch. Ich spreche mit Ihnen über Projekte und Kunden, nicht über Paragrafen. Jede Empfehlung ist so formuliert, dass Sie sie im Kundengespräch selbst vertreten können.
  3. Entscheidungen im Tempo Ihres Geschäfts. Ein Vertrag soll den Deal ermöglichen, nicht verhindern. Sie bekommen eine Entscheidung mit klarer Empfehlung; Reaktionszeiten für die Zusammenarbeit legen wir vorab fest.

Ihr größter Kunde stellt plötzlich andere Anforderungen

Sobald ein Kunde Enterprise-Größe erreicht oder Konzernstrukturen hat, verändert sich das Vertragsspiel. Drei Situationen, die dann typischerweise auftreten.

  • Der Kunde schickt einen Sicherheits- oder Datenschutzfragebogen

    Nur zusagen, was Sie im Ernstfall auch halten. Vertiefung: Procurement-Fragebogen.

  • Der Kunde legt sein eigenes Vertragswerk vor

    Strukturiertes Redlining, keine Komplettannahme. Vertiefung: Redlining des Kundenvertrags.

  • Der Kunde verlangt eine AVV mit Ihnen als Auftragsverarbeiter

    Eine klare Verhandlungslinie, keine Blanko-Unterschrift. Vertiefung: DPA-Verhandlung.

So arbeiten wir dauerhaft zusammen

Eine feste externe Rechtsabteilung für das laufende Geschäft

Agenturen mit wiederkehrender Vertrags-, IP- und KI-Komplexität brauchen mehr als eine einzelne Auskunft, nämlich eine feste Ansprechpartnerin: für den nächsten Kundenvertrag, die nächste Ausschreibung, den nächsten Freelancer. Als externe Rechtsabteilung übernehme ich diese Rolle in festen Wegen zum Festpreis: vom Rechtlichen Außenauftritt über das Rechtliche Audit und den Aufbau im Rechtssystem bis zur laufenden Begleitung in monatlichen Stufen oder als Individualvereinbarung zum Festpreis.

Externe Rechtsabteilung ansehen

Sabine Fentker
Wir hatten einige offene Themen, von AGB bis Mitarbeitendenverträge, die wir mit Caroline überarbeitet haben. Super strukturierte Dokumente, Vorlagen, Leitfäden und eine gute Beratung, die auch wir Laien verstehen konnten. Das hat unser Unternehmen auf eine sichere Rechtsgrundlage gehoben.
Sabine Fentker CEO · Native Creative, UX-Agentur für B2B-SaaS

Häufige Fragen

Das regelt der Vertrag. Ohne ausdrückliche Rechteeinräumung erhält der Kunde nur, was der Vertragszweck zwingend erfordert (Zweckübertragung, § 31 Abs. 5 UrhG). Sinnvoll ist, bewusst zu trennen: Welche Nutzungsrechte gehen an den Kunden, was behalten Sie, etwa für Portfolio, Referenzen oder Weiterverwendung.
Nur, wenn die Rechtekette lückenlos ist. Der Freelancer muss Ihnen die Rechte einräumen, bevor Sie sie an den Kunden weitergeben können. Fehlt ein Glied, versprechen Sie dem Kunden mehr, als Sie halten können. Diese Lücke schließen wir mit passenden Verträgen mit Ihren Dienstleistern.
Über klare, gestufte Haftungsgrenzen in AGB und Projektvertrag. Ziel ist, dass ein einzelnes Projekt nie zum Existenzrisiko wird: Die Grenzen sind nach Schadensart kalkulierbar und halten auch der AGB-Kontrolle stand (§ 307 BGB). Genauso wichtig sind Ihre Einkaufsbedingungen gegenüber Dienstleistern.
In vielen Fällen ja, etwa bei Kampagnen, CRM-Betreuung oder Analyse im Kundenauftrag. Dann brauchen Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO) mit dem Kunden und passende AVV mit Ihren eigenen Subdienstleistern. Die Einordnung klären wir zuerst, weil daran die Pflichten hängen.

Leitfäden und Beiträge zum Thema

Konkreter Anlass

Wenn es um Nutzungsrechte, Verträge mit Freelancern oder KI-Tools im Projekt geht und niemand die Rechtslage geprüft hat, sortieren wir das, bevor es teuer wird.

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CH

Projektverträge, Rechte und Haftung: Setzen wir die Prioritäten.

Im Gespräch ordne ich Ihre Lage ein: Wo tragen Sie fremde Risiken, wo fehlt eine Klausel, was hat Zeit. Wenn Sie weitergehen, erhalten Sie ein individuelles Angebot vor Mandatsbeginn.

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Vertraulich nach § 43a BRAO. Ohne Verpflichtung. Auf Ihre Anfrage zum Erstgespräch melde ich mich innerhalb von 48 Stunden (werktags).

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