Für wen · Agenturen & Kreativunternehmen
Recht. Klar. Fürs Projektgeschäft.

Recht für Agenturen und Kreativunternehmen

Ob Werbeagentur, Digitalagentur oder UI/UX-Design-Studio: Sie liefern im Kundenauftrag und tragen dabei fremde Risiken: Haftung aus Projektverträgen, Rechte an Werk und Code, Freelancer in der Lieferkette, Daten der Kunden. Ich sorge dafür, dass Ihre Verträge Sie schützen, statt jedes Projektrisiko zum Existenzrisiko werden zu lassen.

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8 Jahre aus der Wirtschaft · Verträge, die im Streitfall halten

Wo im Projektgeschäft die teuren Lücken liegen

Nicht das kreative Ergebnis wird teuer, sondern die ungeklärte Klausel: Wer haftet, wem gehört das Werk, was ist mit den Daten des Kunden. Vier Felder, an denen sich das entscheidet.

Eine Anwältin, die das Projektgeschäft kennt

Acht Jahre als Juristin in der Wirtschaft. Ich kenne Projektdruck, knappe Margen und den Moment, in dem ein Kunde plötzlich mehr Rechte verlangt, als der Vertrag hergibt.

Haftung im Griff

Klare Haftungsgrenzen im Vertrag, weil ein einzelnes Projektrisiko nie zum Existenzrisiko Ihrer Agentur werden darf. Das gilt gegenüber Kunden und Dienstleistern gleichermaßen.

Ihre Sprache, nicht Juristendeutsch

Ich spreche mit Ihnen über Projekte und Kunden, nicht über Paragrafen. Jede Empfehlung ist so formuliert, dass Sie sie im Kundengespräch selbst vertreten können.

Tempo statt Bedenken

Ein Vertrag soll den Deal ermöglichen, nicht verhindern. Sie bekommen eine Entscheidung mit klarer Empfehlung, Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags).

Ihr größter Kunde stellt plötzlich andere Anforderungen

Sobald ein Kunde selbst Enterprise-Größe erreicht oder Konzernstrukturen hat, verändert sich das Vertragsspiel: Procurement-Fragebögen, Redlining des Kundenpapiers, eigene Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Drei Situationen, die dann typischerweise auftreten:

Situation Was jetzt zählt
Der Kunde schickt einen Sicherheits- oder Datenschutzfragebogen Nur zusagen, was Sie im Ernstfall auch halten. Siehe Procurement-Fragebogen.
Der Kunde legt sein eigenes Vertragswerk vor Strukturiertes Redlining statt Komplettannahme. Siehe Redlining des Kundenvertrags.
Der Kunde verlangt eine AVV mit Ihnen als Auftragsverarbeiter Klare Verhandlungslinie statt Blanko-Unterschrift. Siehe DPA-Verhandlung.

Häufige Fragen

Wem gehören die Rechte am Ergebnis, uns oder dem Kunden?+
Das regelt der Vertrag. Ohne ausdrückliche Rechteeinräumung erhält der Kunde nur, was der Vertragszweck zwingend erfordert (Zweckübertragung, § 31 Abs. 5 UrhG). Sinnvoll ist, bewusst zu trennen: Welche Nutzungsrechte gehen an den Kunden, was behalten Sie, etwa für Portfolio, Referenzen oder Weiterverwendung.
Ein Freelancer hat für ein Kundenprojekt mitgearbeitet, reicht das für den Kunden?+
Nur, wenn die Rechtekette lückenlos ist. Der Freelancer muss Ihnen die Rechte einräumen, bevor Sie sie an den Kunden weitergeben können. Fehlt ein Glied, versprechen Sie dem Kunden mehr, als Sie halten können. Wir schließen die Kette mit sauberen Dienstleisterverträgen.
Wie begrenze ich meine Haftung aus Projektverträgen?+
Über klare, gestufte Haftungsgrenzen in AGB und Projektvertrag. Ziel ist, dass ein einzelnes Projekt nie zum Existenzrisiko wird, kalkulierbar nach Schadensart, wirksam auch in der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB). Genauso wichtig sind Ihre Einkaufsbedingungen gegenüber Dienstleistern.
Sind wir Auftragsverarbeiter, wenn wir Daten für Kunden verarbeiten?+
In vielen Fällen ja, etwa bei Kampagnen, CRM-Betreuung oder Analyse im Kundenauftrag. Dann brauchen Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO) mit dem Kunden und passende AVV mit Ihren eigenen Subdienstleistern. Die Einordnung klären wir zuerst, weil daran die Pflichten hängen.
Konkreter Anlass

Wenn es um Nutzungsrechte, Verträge mit Freelancern oder KI-Tools im Projekt geht und niemand die Rechtslage geprüft hat, sortieren wir das, bevor es teuer wird.

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CH

Ihre Verträge sollen Sie schützen, nicht ausbremsen? Dann sollten wir reden.

Im Erstgespräch ordne ich Ihre Lage ein: Wo tragen Sie fremde Risiken, wo fehlt eine Klausel, was hat Zeit. Konkret, fundiert, vertraulich (§ 43a BRAO) und ohne Juristendeutsch. Individuelles Angebot vor Mandatsbeginn, Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags).

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oder

info@caroline-herrmann.com

Anwaltliche Verschwiegenheit ab dem ersten Wort.

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