Ihre feste externe Rechtsabteilung: ohne eine eigene aufzubauen
Ich begleite Verträge, interne Richtlinien, Compliance, Datenschutz sowie Gesellschafts- und M&A-Themen als feste Ansprechpartnerin für Ihr Unternehmen. Weil ich Ihr Geschäftsmodell kenne, müssen Sie nicht bei jedem Anlass neu briefen.
- Feste Ansprechpartnerin, die Ihr Geschäftsmodell kennt
- Keine neue Kanzlei bei jedem Anlass briefen
- Anwaltliche Verschwiegenheit ab dem ersten Wort (§ 43a BRAO)
Was ist eine externe Rechtsabteilung, und was unterscheidet sie von einer klassischen Kanzlei?
Eine externe Rechtsabteilung, international Outside General Counsel, ist eine Anwältin, die dauerhaft die Rolle der eigenen Rechtsabteilung eines Unternehmens übernimmt, ohne dort angestellt zu sein. Für Sie als Gründer, CEO oder Geschäftsführer heißt das: Verträge, Compliance, Datenschutz und Gesellschaftsrecht laufen bei einer festen Ansprechpartnerin zusammen, die Ihr Geschäftsmodell und Ihre Vertragslandschaft kennt.
- Gegenüber dem klassischen Einzelmandat: die Zusammenarbeit ist auf Dauer angelegt und nicht an einen Anlass gebunden. Ihre Verträge, Fristen und offenen Punkte sind bekannt, bevor die nächste Frage entsteht, kein neues Briefing bei jedem Thema.
- Gegenüber der eigenen Inhouse-Juristin: dieselbe Rolle, aber ohne die Fixkosten einer Festanstellung. Senior-Kapazität, die mit Ihrem Bedarf wächst und nicht auf ein Rechtsgebiet festgelegt ist.
- Gegenüber Legal-Plattformen und Legal-Tech-Tools: ein anwaltliches Mandat, kein Software-Abo. Es gelten anwaltliche Verschwiegenheit (§ 43a BRAO) und gesetzliche Berufshaftpflicht (§ 51 BRAO), der rechtliche Rahmen im Detail.
Zum Vertiefen: Leitfaden zur externen Rechtsabteilung und Anbieter-Typen im Vergleich
Für welche Unternehmen lohnt sich das Modell?
Eine eigene Juristin kostet ein Vielfaches einer externen Lösung und ist auf ein Gebiet festgelegt. Eine externe Rechtsabteilung gibt Ihnen feste Senior-Kapazität, skalierbar mit Ihrem Bedarf. Drei Situationen, in denen das Modell greift.
- Zu groß für Vorlagen, zu klein für Inhouse. Ihre Verträge tragen Konzern-Risiken, aber ein eigenes Legal-Team rechnet sich noch nicht. Genau diese Lücke schließe ich, ohne Fixkosten einer Festanstellung.
- Verträge stapeln sich, niemand prüft konsistent. Jeder neue Kunde, Freelancer, Anbieter bringt Papier, mal geprüft, mal nicht. Ich halte Ihre Vertragslandschaft auf einem Stand und sichere sie gegen die Bruchstellen, an denen es teuer wird.
- Jede Rechtsfrage kostet einen halben Tag. Kontext erklären, Unterlagen suchen, auf Antwort warten. Mit einer festen Ansprechpartnerin, die Ihr Setup kennt, fällt der Wiederanlauf weg. Sie halten Ihr Tempo.
Welche Aufgaben übernimmt Ihre externe Rechtsabteilung?
Sie melden sich. Ich ordne ein, entscheide mit und liefere. Die Reaktionszeiten im laufenden Mandat vereinbaren wir passend zu Ihrem Bedarf. Jede Empfehlung ist so begründet, dass Sie sie intern verteidigen können. Ich bin erste Anlaufstelle bei jeder Rechtsfrage und koordiniere Spezialthemen außerhalb meiner Schwerpunkte mit passenden Spezialisten aus meinem Netzwerk, sauber abgegrenzt. Sie behalten eine zentrale Ansprechpartnerin.
Verträge prüfen & verhandeln
SaaS- und Enterprise-Verträge, AGB, Einkaufs- und Freelancer-Verträge: verhandelt, nicht abgenickt. Ausgelegt darauf, die Procurement-Prüfung Ihres Kunden zu bestehen.
Datenschutz & KI-Compliance
AVV, Drittland-Transfers, Datenschutzerklärung, Anfragen von Betroffenen oder Aufsicht. Dazu Einstufung, Pflichten und Governance nach EU AI Act, ob Sie KI anbieten oder einsetzen, bevor Kunde, Investor oder Behörde fragt.
Interne Richtlinien & Compliance
Unterschriften- und Freigaberichtlinie, Einkaufsrichtlinie, Vertragsregister, Geheimnisschutz und Schulung: die Regeln, die festlegen, wer was entscheiden darf, damit nichts mehr am Schreibtisch der Geschäftsführung hängt und Sie als Geschäftsführung persönlich abgesichert sind.
Gesellschaft, Finanzierung & M&A
Beteiligungen, Finanzierungsrunden, Due-Diligence-Readiness, Zukäufe und Exit. Ich halte Ihre gesellschaftsrechtliche Basis sauber, damit die nächste Runde nicht an Altlasten hängt.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Die Zusammenarbeit beginnt mit einem kompakten Onboarding, dann sind Sie über einen festen Kanal erreichbar, ohne bei jeder Frage ein neues Mandat aufzusetzen. Sie behalten jede Entscheidung, ich liefere die belastbare Grundlage und eine klare Empfehlung.
Überblick über Ihr Geschäft, Ihre Verträge und Prioritäten.
- 1Ihr AnliegenÜber einen festen Kanal
- 2EinordnungMit bekanntem Kontext
- 3PrüfungMit klarer Empfehlung
- 4Ihre EntscheidungSie behalten sie
Reaktionszeiten nach Vereinbarung (passend zu Ihrem Bedarf)
Wenn es dringend oder speziell wird: Priorisierung oder ein passender Spezialist aus meinem Netzwerk.
- 1Onboarding
Ich verschaffe mir Überblick über Ihre Verträge, Ihr Produkt und Ihre wichtigsten Rechtsrisiken. Das Ergebnis: eine priorisierte Übersicht, wo Handlungsbedarf besteht und wo Sie sicher aufgestellt sind, und die Festlegung, was sofort zählt und in welchem Modell wir arbeiten.
- 2Alltag
Sie erreichen mich über einen festen Kanal, ohne Kontext neu zu erklären. Welche Reaktionszeiten gelten, vereinbaren wir zu Beginn. Neue Fragen treffen auf bekannten Kontext, das hält Ihr Tempo hoch. Sie entscheiden, ich liefere die geprüfte Grundlage.
- 3Eskalation
Wird ein Thema dringend oder verlässt es meine Schwerpunkte, sage ich das direkt: sofortige Priorisierung im laufenden Rahmen oder Hinzuziehung eines passenden Spezialisten aus meinem Netzwerk. Sie behalten die zentrale Ansprechpartnerin, die den Überblick hält.
Die Vertraulichkeit ist durchgehend geregelt: Es gilt die anwaltliche Verschwiegenheit (§ 43a BRAO), im Onboarding, im Alltag und in der Eskalation.
Planbar in festen monatlichen Stufen
Die Externe Rechtsabteilung läuft in festen monatlichen Stufen. Sie kennen die Konditionen, bevor die Arbeit beginnt.
- Vergütung
- Feste monatliche Stufen S, M, L und XL
- Stufen
- S für Kurzfragen, M für laufende Anliegen mit monatlichem Status-Termin, L für mehr Anliegen und engere Steuerung, XL nach Zuschnitt
- Laufzeit
- Sechs Monate Mindestlaufzeit, danach mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündbar
- Reaktionszeiten im Mandat
- Individuell vereinbart und vor Beginn festgelegt
- Spezialthemen
- Koordination passender Spezialisten, etwa im Arbeits-, Steuer- oder Markenrecht
- Startplätze für neue Dauermandate
- Oktober: vergeben · November: 3 Startplätze · Dezember: 2 Startplätze (Stand 13. Oktober 2026)
Was kostet das, und wie planbar ist es?
Die Kosten einer externen Rechtsabteilung richten sich nach Ihrem konkreten Bedarf und werden individuell vereinbart. Sie kennen die Konditionen, bevor die Arbeit beginnt, nicht erst auf der Rechnung. Feste Wege je nach Ausgangslage Ihres Unternehmens, keine Stundenabrechnung nach Anlass.
Rechtlicher Außenauftritt: wenn die Rechtstexte nicht mehr zum Geschäft passen
AGB für Ihr Leistungsangebot, Datenschutzerklärung der Website, Impressum und Pflichtangaben in Ihren Geschäftspapieren, zum Festpreis. Wird innerhalb eines Monats danach das Rechtliche Audit beauftragt, wird ein Teil angerechnet. Zum Rechtlichen Außenauftritt
Rechtliches Audit: wenn niemand weiß, welches Risiko zuerst dran ist
Bestandsaufnahme von Verträgen, Abläufen und interner Compliance mit Bewertung je Bereich, Lückenliste und priorisiertem Maßnahmenplan, zum Festpreis. Sinnvoll, wenn bereits ein gewachsener Bestand da ist. Zum Rechtlichen Audit
Rechtssystem: wenn Dokumente da sind, aber niemanden entlasten
Ein sicheres Fundament mit klar strukturierten Prozessen und internem Know-how in drei Ebenen, Fundament, Betrieb und Führung: Vertragswerk, Datenschutzorganisation, KI-Richtlinie, Freigabeprozesse, Checklisten und Leitfäden, einsatzfertig mit Anleitungen. Alle vier Wochen eine Sitzung, eine Stunde Beratung je Monat für das Tagesgeschäft. Der Preis richtet sich nach Branche und Unternehmensgröße und steht vor Beginn verbindlich fest; gezahlt wird in Monatsraten. Zum Rechtssystem
Externe Rechtsabteilung: wenn Rechtsfragen laufend bei Ihnen landen
Feste monatliche Vergütung in Stufen: S für Kurzfragen, M für laufende Anliegen mit monatlichem Status-Termin, L für mehr Anliegen und engere Steuerung, XL nach Zuschnitt. Sechs Monate Mindestlaufzeit, danach mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündbar.
Individualvereinbarung
Die Ausnahme für Anliegen, die sich keinem der vier Wege zuordnen lassen, etwa größere Projekte oder streitige Auseinandersetzungen: einzeln vereinbart, als Festpreis oder Budget mit Obergrenze.
Wer nur einmal im Jahr einen Standardvertrag braucht, für den lohnt sich die laufende Begleitung noch nicht. Dann ist eine einzeln vereinbarte Prüfung zum Festpreis die schlankere Lösung, und das sage ich Ihnen im Strategiegespräch auch so. Die Wege und die Preislogik im Detail
Sie arbeiten schon mit einer Kanzlei? Gut. Behalten Sie sie.
Ihr Generalist oder Notar behält sein Mandat. Ich übernehme die Rolle der laufenden Rechtsabteilung und die Spezialtiefe daneben: Software- und Enterprise-Verträge, EU AI Act, Datenschutz, M&A, sauber abgegrenzt und dokumentiert übergeben.
Auch für bestehende Rechtsabteilungen: Sie steuern, ich liefere bei Spitzenlast und Spezialthemen. Für Rechtsabteilungen
Laufend oder abgegrenzt?
- Laufende Begleitung, wenn Verträge, Datenschutz, KI-Compliance und Anfragen regelmäßig und parallel auftreten. Als Externe Rechtsabteilung in monatlichen Stufen, idealerweise nach dem Aufbau im Rechtssystem.
- Abgegrenztes Vorhaben, für klar umrissene Projekte: der Rechtliche Außenauftritt, das Rechtliche Audit oder eine Individualvereinbarung, etwa für eine Finanzierungsrunde. Definierter Umfang, Festpreis vorab.
Rechtlicher Rahmen
Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet eine externe Rechtsabteilung?
Die externe Rechtsabteilung ist anwaltliche Berufsausübung mit gesetzlichem Rahmen und kein Marketingbegriff. Diese Normen tragen die Zusammenarbeit.
- § 43a Abs. 2 BRAO, Verschwiegenheit: Anwältinnen und Anwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie gilt ab dem ersten Gespräch und unabhängig vom Modell der Zusammenarbeit. Gesetzestext
- § 51 BRAO, Berufshaftpflicht: Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschrieben, Zulassungsvoraussetzung, keine freiwillige Zusatzleistung. Gesetzestext
- § 3 RDG, Rechtsdienstleistung: Die umfassende Rechtsberatung, die eine Rechtsabteilungs-Rolle verlangt, bleibt der Anwaltschaft vorbehalten. Gesetzestext
- Verordnung (EU) 2024/1689, KI-VO: Der EU AI Act regelt Einstufung und Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die Grundlage der laufenden KI-Governance-Arbeit. Verordnung
- Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeitung: Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, verlangt die DSGVO eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die Grundlage der Datenschutz-Arbeit im laufenden Betrieb. Verordnung
Perspektive
Haltung
Häufige Fragen
Leitfäden und Beiträge zum Thema
Konkreter Anlass
Wächst Ihr Geschäft schneller, als Ihre Verträge mitkommen? Wenn Verträge, Datenschutz und Compliance-Themen liegen bleiben, weil niemand sie führt, übernehme ich das als feste Ansprechpartnerin.
Erstgespräch anfragenLaufende Rechtsfragen brauchen eine feste Zuständigkeit.
Im 60-minütigen Strategiegespräch ordne ich Ihre Lage ein: Wo steht Ihr Unternehmen rechtlich, was drängt, welches Modell passt. Danach entscheiden Sie. Klare Laufzeiten je Baustein, individuelles Angebot vor Mandatsbeginn.
Prüfen, ob eine externe Rechtsabteilung zu Ihrem Bedarf passt:
Vertraulich nach § 43a BRAO. Ohne Verpflichtung. Auf Ihre Anfrage zum Erstgespräch melde ich mich innerhalb von 48 Stunden (werktags).