Ich teile meine Einordnung zu Software-, KI- und Wirtschaftsrecht auch außerhalb der Mandatsarbeit: in Fachbeiträgen und Vorträgen. Diese Übersicht wächst fortlaufend.
Copilot und KI-Coding-Assistenten sind in der Softwareentwicklung längst Standard. Die drängenden Rechtsfragen liegen dabei nicht an einem fehlenden Gesetz, sondern lassen sich durch die Wahl des Werkzeugs, den Vertrag mit dem Anbieter und interne Regeln beantworten. Der Beitrag führt das entlang dreier Stationen aus, vom Geschäftsgeheimnisschutz beim Input über Urheberrecht und Lizenzrisiken beim Output bis zu den Governance-Pflichten im Rahmen.
Beitrag auf LTO lesen →Mit dem neuen Produkthaftungsrecht (ab 9. Dezember 2026) haften Softwareanbieter verschuldensunabhängig, auch für Updates, Cloud-Bereitstellung und KI-Komponenten. Der Beitrag zeigt an drei Praxiskonstellationen, wann der gesetzliche Regress in der Software-Lieferkette trägt und wo nur die Vertragsgestaltung hilft, samt Klauselarchitektur und ihren AGB-rechtlichen Grenzen.
Wann der Einsatz von KI-Werkzeugen mit Mandatsbezug zulässig ist und wann er § 203 StGB berührt: der Weg über § 43e BRAO, die Grenzen der Anonymisierung und die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO, ein praxisnaher Rahmen für die Anwaltschaft.
Acht Jahre als Juristin in der Wirtschaft, Schwerpunkte Software-, IT- und KI-Recht, und der Anspruch, Recht als Werkzeug für unternehmerische Entscheidungen verständlich zu machen. Mehr dazu auf der Startseite.