Bisher war Software ein Sonderfall: Ob ein fehlerhaftes Programm überhaupt unter die Produkthaftung fällt, war jahrelang umstritten. Damit ist Schluss. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie stellt Software, einschließlich KI, ausdrücklich den klassischen Industrieprodukten gleich. Für jedes Unternehmen, das Software entwickelt, vertreibt oder wesentlich verändert, verschiebt das die Haftung spürbar, mit einer Umsetzungsfrist, die Sie sich merken sollten: 9. Dezember 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Produkthaftungsrichtlinie stellt Software einschließlich KI ausdrücklich den klassischen Produkten gleich.
  • Sie ist seit dem 8. Dezember 2024 in Kraft und bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen.
  • Es bleibt bei der verschuldensunabhängigen Haftung: Die geschädigte Person muss Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang nachweisen, kein Verschulden.
  • Updates, Cybersicherheit, dazulernende KI und Datenverlust werden haftungsrelevant, und der Kreis der Haftenden erweitert sich.

Worum es geht: in drei Sätzen

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) ersetzt die alte Regelung von 1985. Als Richtlinie gilt sie nicht unmittelbar: Sie ist seit dem 8. Dezember 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Erst das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz, in Deutschland eine Reform des ProdHaftG, verpflichtet Unternehmen unmittelbar. Es bleibt bei der verschuldensunabhängigen Haftung: Der Geschädigte muss kein Verschulden nachweisen, sondern Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang.

Wie die einzelnen Stationen der neuen Produkthaftung im Detail geregelt sind, mit den jeweiligen Artikeln der Richtlinie, ordnet der ausführliche Leitfaden zur Produkthaftung für Software & KI ein.

Die entscheidende Neuerung: Software ist ein Produkt

Software fällt künftig ausdrücklich unter die Produkthaftung, unabhängig davon, wie sie bereitgestellt wird: lokal installiert, aus der Cloud, als SaaS. KI-Systeme gelten dabei als Unterfall von Software. Auch Software-Updates und -Upgrades sind erfasst. Damit endet die alte Diskussion, ob ein reiner Programmierfehler ein „Produktfehler" sein kann.

Die fünf Punkte, die für Software- und KI-Anbieter zählen

  • Updates und Cybersicherheit werden haftungsrelevant. Eine generelle Update-Pflicht schafft die Richtlinie nicht. Unterbleibt aber ein nötiges Sicherheitsupdate, oder wird ein fehlerhaftes ausgespielt, kann das die Fehlerhaftigkeit des Produkts begründen. Die Verantwortung endet nicht mit der Auslieferung.
  • KI, die dazulernt. Der Hersteller kann auch für Fehler einstehen, die erst durch das fortlaufende Lernen eines KI-Systems nach dem Inverkehrbringen entstehen. Selbstanpassung entlässt nicht automatisch aus der Haftung.
  • Datenverlust ist ein ersatzfähiger Schaden. Erfasst werden künftig auch Vernichtung oder Beschädigung von Daten, ein für IT- und Cloud-Produkte zentraler Punkt.
  • Mehr Haftende. Neben dem Hersteller können Importeure, Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen in die Haftung geraten. Wer eine Software wesentlich verändert, haftet wie ein Hersteller.
  • Beweiserleichterungen für Geschädigte. Bei technisch komplexen Produkten können Fehler oder Ursachenzusammenhang vermutet werden. Hinzu kommt: Gerichte können auf Antrag die Offenlegung technischer Informationen anordnen. Wer sich verweigert, riskiert, dass der Fehler als gegeben gilt.

Wie lange Sie haften

Grundsätzlich gilt eine Haftung von zehn Jahren ab Inverkehrbringen. Bei Personenschäden mit langer Latenzzeit kann sich dieser Zeitraum auf bis zu 25 Jahre verlängern. Wird ein Produkt wesentlich verändert oder durch ein Update relevant überarbeitet, kann die Frist neu zu laufen beginnen.

Eine wichtige Ausnahme: Open Source

Freie und quelloffene Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, fällt nicht unter die Richtlinie. Sobald Open-Source-Komponenten aber im Rahmen eines Geschäftsmodells angeboten werden, greift die Haftung wieder. Die Abgrenzung ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.

Und die KI-Haftungsrichtlinie?

Die ursprünglich geplante separate KI-Haftungsrichtlinie wurde von der EU-Kommission zurückgezogen. Damit ist die Produkthaftungsrichtlinie das zentrale EU-Instrument für die verschuldensunabhängige Haftung bei KI. Für verschuldensabhängige Ansprüche bleibt es beim nationalen Recht (in Deutschland insbesondere § 823 BGB), flankiert vom AI Act als Produktsicherheitsrahmen.

Vier Schritte, die Sie jetzt gehen sollten

  1. Produktinventur: Welche Ihrer Software- und KI-Angebote werden nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht?
  2. Update- und Security-Prozesse: Sind Patch-Management und Schwachstellenbehebung vertraglich und organisatorisch sauber geregelt?
  3. Lieferkette: Greifen Regress- und Freistellungsklauseln zwischen Hersteller, Integrator und „wesentlich Verändernden"?
  4. Versicherung: Deckt Ihre Produkthaftpflicht auch Software-, KI- und Cyberrisiken ab?

Fazit

Die neue Produkthaftung ist kein Grund, digitale Produkte zu fürchten, sondern ein Grund, Verträge, Update-Prozesse und Versicherungsschutz vor dem 9. Dezember 2026 zu ordnen. Wer früh prüft, geht ohne Last-Minute-Risiko in die neue Rechtslage. Eine Vertiefung der einzelnen Stationen, von der Wirtschaftsakteure-Kette bis zur Beweislast, bietet der Leitfaden zur Produkthaftung für Software & KI.

Primärquelle: Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie) — EUR-Lex. Die nationale Umsetzung in Deutschland befand sich bei Redaktionsschluss (Juli 2026) im Gesetzgebungsverfahren; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Produkthaftung für Software?

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 ist seit dem 8. Dezember 2024 in Kraft und bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. Unmittelbar verpflichtet erst das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz, in Deutschland eine Reform des ProdHaftG.

Gilt Software als Produkt im Sinne der Produkthaftung?

Ja. Software fällt künftig ausdrücklich unter die Produkthaftung, unabhängig davon, ob sie lokal installiert, aus der Cloud oder als SaaS bereitgestellt wird. KI-Systeme gelten als Unterfall von Software, und auch Updates und Upgrades sind erfasst.

Fällt Open-Source-Software unter die neue Produkthaftung?

Freie und quelloffene Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, fällt nicht unter die Richtlinie. Sobald Open-Source-Komponenten aber im Rahmen eines Geschäftsmodells angeboten werden, greift die Haftung wieder.

Wie lange haftet ein Hersteller nach der neuen Regelung?

Grundsätzlich gilt eine Haftung von zehn Jahren ab Inverkehrbringen. Bei Personenschäden mit langer Latenzzeit kann sich dieser Zeitraum auf bis zu 25 Jahre verlängern, und bei wesentlicher Veränderung kann die Frist neu zu laufen beginnen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Sie entwickeln oder vertreiben Software und wollen wissen, was die neue Produkthaftung konkret für Ihre Verträge bedeutet? In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Handlungsbedarf, fundiert und ohne Juristendeutsch. Für die vertragliche Umsetzung begleitet Sie die Rechtsberatung im IT-Recht.

Erstgespräch anfragen