Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) stellt Software und KI mit klassischen Produkten gleich: mit verschuldensunabhängiger Haftung, Beweiserleichterungen und Update-Pflichten. Als Richtlinie wirkt sie nicht automatisch, Deutschland muss sie bis zum 9. Dezember 2026 in ein eigenes Umsetzungsgesetz gießen. Was bis dahin zählt. Für Entscheider, nicht für Juristen.
◆Stand: Juli 2026 · Umsetzungsfrist: 9. Dezember 2026
Die EU hat ihre Produkthaftung grundlegend modernisiert. Die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 löst die alte Regelung von 1985 ab und bezieht Software und KI ausdrücklich als Produkte ein. Damit gilt auch für digitale Produkte die verschuldensunabhängige Haftung: Geschädigte müssen kein Verschulden nachweisen, sondern nur Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang.
Für Softwareunternehmen ist das ein Paradigmenwechsel: Wer Software oder KI in Verkehr bringt, haftet künftig ähnlich streng wie ein klassischer Produkthersteller.
Die Haftung trifft nicht nur den klassischen Hersteller. Erfasst werden u. a.:
Gerade bei zusammengesetzten digitalen Produkten lohnt der genaue Blick, wer im konkreten Fall als Verantwortlicher gilt.
Bislang war umstritten, ob reine Software ein Produkt im Sinne der Produkthaftung ist. Die neue Richtlinie stellt klar: Software zählt dazu, unabhängig davon, ob sie auf einem Datenträger, in der Cloud oder als eingebettete Komponente bereitgestellt wird. Auch KI-Systeme fallen darunter. Reine Open-Source-Software außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit ist nach der Richtlinie grundsätzlich ausgenommen.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man erwarten darf. Neu ist, was dabei ausdrücklich mitzählt:
Auch das Ausbleiben sicherheitsrelevanter Updates kann einen Fehler begründen. Ihre Verantwortung endet nicht mit dem Release.
Sicherheitslücken und mangelnde Resilienz gegen Angriffe fließen in die Fehlerbewertung ein.
Bei KI zählt auch, wie sich das System nach dem Inverkehrbringen weiterentwickelt, nicht nur der Auslieferungszustand.
Auch das Zusammenspiel mit anderen Produkten und Diensten kann die Sicherheitserwartung prägen.
Der praktisch größte Hebel liegt in der erleichterten Beweisführung, die die Richtlinie Geschädigten einräumt. Unternehmen können zur Offenlegung von Beweismitteln verpflichtet werden, und in komplexen oder technisch schwer durchschaubaren Fällen, gerade bei KI, können Fehler oder Ursachenzusammenhang vermutet werden. Diese Vermutung ist widerlegbar, verschiebt aber die Last spürbar in Richtung der Anbieter. Wer seine Sorgfalt dokumentiert, ist hier klar im Vorteil.
Hier lohnt eine genaue Unterscheidung, die in der öffentlichen Diskussion oft verschwimmt. Der EU AI Act ist eine Verordnung: Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass ein nationales Gesetz dazwischentritt. Die neue Produkthaftung ist dagegen eine Richtlinie, die die Mitgliedstaaten zu einem Ergebnis verpflichtet, aber nicht von selbst gegenüber Unternehmen wirkt. Deutschland muss die Richtlinie (EU) 2024/2853 erst durch ein eigenes Umsetzungsgesetz, in der Sache eine Reform des ProdHaftG, in nationales Recht gießen.
Die Richtlinie ist am 8./9. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft bis zum 9. Dezember 2026. Die neuen Regeln sollen für Produkte gelten, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Ein Regierungsentwurf zur Reform des Produkthaftungsgesetzes liegt bereits vor und durchlief die parlamentarische Beratung, der genaue Wortlaut des deutschen Umsetzungsgesetzes stand bei Redaktionsschluss (Juli 2026) aber noch nicht endgültig fest; maßgeblich bleibt der jeweils aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Wer früh ordnet, geht ohne Zeitdruck in den Stichtag hinein.
Bis zum 9. Dezember 2026 bleibt Zeit, vier Punkte in der eigenen Organisation zu ordnen:
Die Beiträge dieses Clusters vertiefen einzelne Stationen der neuen Produkthaftung. Am schnellsten finden Sie den passenden, wenn Sie ihn nach Ihrem aktuellen Anlass wählen:
Bin ich betroffen?
Was ändert sich?
Was tun?
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Software- & Enterprise-Verträge (Leistung) →
Vertiefung: Software & KI haften ab Dezember 2026 →
Zusammenhang: EU AI Act →
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