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Produkthaftung für Software & KI: Der Leitfaden

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) stellt Software und KI mit klassischen Produkten gleich: mit verschuldensunabhängiger Haftung, Beweiserleichterungen und Update-Pflichten. Als Richtlinie wirkt sie nicht automatisch, Deutschland muss sie bis zum 9. Dezember 2026 in ein eigenes Umsetzungsgesetz gießen. Was bis dahin zählt. Für Entscheider, nicht für Juristen.

Stand: Juli 2026 · Umsetzungsfrist: 9. Dezember 2026

1. Was sich ändert

Die EU hat ihre Produkthaftung grundlegend modernisiert. Die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 löst die alte Regelung von 1985 ab und bezieht Software und KI ausdrücklich als Produkte ein. Damit gilt auch für digitale Produkte die verschuldensunabhängige Haftung: Geschädigte müssen kein Verschulden nachweisen, sondern nur Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang.

Für Softwareunternehmen ist das ein Paradigmenwechsel: Wer Software oder KI in Verkehr bringt, haftet künftig ähnlich streng wie ein klassischer Produkthersteller.

2. Wen es trifft

Die Haftung trifft nicht nur den klassischen Hersteller. Erfasst werden u. a.:

  • Entwickler und Anbieter von Software und KI-Systemen,
  • wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt,
  • wer ein bestehendes Produkt wesentlich verändert,
  • Importeure und unter Umständen Anbieter relevanter Komponenten.

Gerade bei zusammengesetzten digitalen Produkten lohnt der genaue Blick, wer im konkreten Fall als Verantwortlicher gilt.

3. Software & KI als „Produkt“

Bislang war umstritten, ob reine Software ein Produkt im Sinne der Produkthaftung ist. Die neue Richtlinie stellt klar: Software zählt dazu, unabhängig davon, ob sie auf einem Datenträger, in der Cloud oder als eingebettete Komponente bereitgestellt wird. Auch KI-Systeme fallen darunter. Reine Open-Source-Software außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit ist nach der Richtlinie grundsätzlich ausgenommen.

4. Der neue Fehlerbegriff

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man erwarten darf. Neu ist, was dabei ausdrücklich mitzählt:

Fehlende Updates

Auch das Ausbleiben sicherheitsrelevanter Updates kann einen Fehler begründen. Ihre Verantwortung endet nicht mit dem Release.

Cybersicherheit

Sicherheitslücken und mangelnde Resilienz gegen Angriffe fließen in die Fehlerbewertung ein.

Lern- & Folgeverhalten

Bei KI zählt auch, wie sich das System nach dem Inverkehrbringen weiterentwickelt, nicht nur der Auslieferungszustand.

Vernetzung & Datenversorgung

Auch das Zusammenspiel mit anderen Produkten und Diensten kann die Sicherheitserwartung prägen.

5. Beweiserleichterungen für Geschädigte

Der praktisch größte Hebel liegt in der erleichterten Beweisführung, die die Richtlinie Geschädigten einräumt. Unternehmen können zur Offenlegung von Beweismitteln verpflichtet werden, und in komplexen oder technisch schwer durchschaubaren Fällen, gerade bei KI, können Fehler oder Ursachenzusammenhang vermutet werden. Diese Vermutung ist widerlegbar, verschiebt aber die Last spürbar in Richtung der Anbieter. Wer seine Sorgfalt dokumentiert, ist hier klar im Vorteil.

6. Der Stichtag 9. Dezember 2026: Richtlinie statt Verordnung

Hier lohnt eine genaue Unterscheidung, die in der öffentlichen Diskussion oft verschwimmt. Der EU AI Act ist eine Verordnung: Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass ein nationales Gesetz dazwischentritt. Die neue Produkthaftung ist dagegen eine Richtlinie, die die Mitgliedstaaten zu einem Ergebnis verpflichtet, aber nicht von selbst gegenüber Unternehmen wirkt. Deutschland muss die Richtlinie (EU) 2024/2853 erst durch ein eigenes Umsetzungsgesetz, in der Sache eine Reform des ProdHaftG, in nationales Recht gießen.

Die Richtlinie ist am 8./9. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft bis zum 9. Dezember 2026. Die neuen Regeln sollen für Produkte gelten, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Ein Regierungsentwurf zur Reform des Produkthaftungsgesetzes liegt bereits vor und durchlief die parlamentarische Beratung, der genaue Wortlaut des deutschen Umsetzungsgesetzes stand bei Redaktionsschluss (Juli 2026) aber noch nicht endgültig fest; maßgeblich bleibt der jeweils aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Wer früh ordnet, geht ohne Zeitdruck in den Stichtag hinein.

7. Was bis dahin zu tun ist

Bis zum 9. Dezember 2026 bleibt Zeit, vier Punkte in der eigenen Organisation zu ordnen:

  1. Produktinventur: Welche Software- und KI-Angebote bringen Sie nach dem Stichtag neu oder in wesentlich veränderter Form in Verkehr, und fallen sie damit unter die neuen Regeln?
  2. Update- und Sicherheitsprozesse dokumentieren: Patch-Management und Schwachstellenbehebung werden haftungsrelevant, ihre Dokumentation ist Ihr Nachweis.
  3. Verträge in der Lieferkette prüfen: Wer haftet gegenüber wem, und tragen Regress- und Freistellungsklauseln zwischen Hersteller, Integrator und „wesentlich Veränderndem“?
  4. Versicherungsschutz prüfen: Deckt Ihre Produkthaftpflicht auch Software-, KI- und Cyberrisiken in der neuen Schärfe ab?

8. Alle Vertiefungs-Beiträge nach Anlass

Die Beiträge dieses Clusters vertiefen einzelne Stationen der neuen Produkthaftung. Am schnellsten finden Sie den passenden, wenn Sie ihn nach Ihrem aktuellen Anlass wählen:

Bin ich betroffen?

Was ändert sich?

Was tun?

Sie wollen wissen, wie hart Sie die neue Produkthaftung trifft? Wir prüfen Ihre Haftungslage und Ihre Verträge und setzen die Punkte um, die vor dem Stichtag zählen.

Häufige Fragen

Haftet mein Unternehmen für Software-Fehler künftig strenger?+
Ja. Die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 bezieht Software und KI als Produkte ein, mit verschuldensunabhängiger Haftung. Geschädigte müssen kein Verschulden nachweisen, sondern Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang. Das verschiebt das Haftungsrisiko spürbar in Richtung der Anbieter.
Ab wann gilt die neue Produkthaftung?+
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen; sie gilt für Produkte, die ab dann in Verkehr gebracht werden. Maßgeblich ist das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz. Wer früh ordnet, geht ohne Zeitdruck hinein.
Was bedeuten die Beweiserleichterungen für uns konkret?+
Unternehmen können zur Offenlegung von Beweismitteln verpflichtet werden, und in komplexen Fällen, gerade bei KI, kann ein Fehler vermutet werden. Diese Vermutung ist widerlegbar, weshalb eine saubere Dokumentation von Entwicklung, Tests und Sicherheitsupdates den Ausschlag gibt.
CH

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