Kurz beantwortet: Wer eine externe Rechtsabteilung einbindet, ist durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO geschützt, die zeitlich unbegrenzt gilt und alles erfasst, was der Anwältin in Ausübung ihres Berufes bekannt wird. Weil ihr Bruch nach § 203 StGB strafbewehrt ist, erhalten Sie ein Schutzniveau, das ein bloßes vertragliches Geheimhaltungsversprechen nicht bietet.

Wer eine externe Rechtsabteilung einbindet, teilt ihr das Sensibelste des Unternehmens mit: Verträge, Streitfälle, Schwachstellen, Strategie. Die berechtigte Frage lautet: Wie sicher ist das? Die Antwort liegt in einer der strengsten Vertraulichkeitspflichten des deutschen Rechts: der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie ist kein Versprechen, sondern gesetzliche Pflicht und sogar strafbewehrt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO ist keine Zusage, sondern gesetzliche Pflicht, und sie gilt zeitlich unbegrenzt.
  • Sie erfasst alles, was der Anwältin in Ausübung ihres Berufes bekannt wird, mit Ausnahme offenkundiger oder erkennbar bedeutungsloser Tatsachen.
  • Der Bruch ist nach § 203 StGB strafbewehrt, was ein Schutzniveau schafft, das ein bloßes vertragliches Geheimhaltungsversprechen nicht bietet.
  • Bindet die Kanzlei Hilfspersonen oder Dienstleister ein, muss sie diese ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichten und ihre Abläufe entsprechend aufstellen.

Die berufsrechtliche Pflicht: § 43a BRAO

Nach § 43a Abs. 2 BRAO ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, unabhängig davon, ob es ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurde. Ausgenommen sind allein offenkundige oder erkennbar bedeutungslose Tatsachen. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, also auch nach Ende des Mandats. Sie reicht zudem über den Anwalt selbst hinaus, denn nach § 43a Abs. 2 BRAO muss er auch die von ihm beschäftigten Personen in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen belehren.

Der strafrechtliche Rückhalt: § 203 StGB

Was die Verschwiegenheit so belastbar macht, ist ihre strafrechtliche Absicherung. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt das unbefugte Offenbaren eines fremden Geheimnisses, ausdrücklich auch eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses, durch einen Rechtsanwalt unter Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahren (§ 203 Abs. 6 StGB). Der Anwalt riskiert bei einem Bruch also berufsrechtliche Konsequenzen und macht sich zugleich strafbar. Für Sie als Mandant ist das der eigentliche Vertrauensanker.

Was das gegenüber anderen Dienstleistern bedeutet

Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen externen Dienstleistern. Ein Berater ohne verkammerten Beruf unterliegt keiner strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht, er ist nur vertraglich, etwa per NDA, gebunden. Der Anwalt ist es kraft Gesetzes und Strafrecht. Wer besonders sensible Themen auslagert, erhält bei einer anwaltlichen externen Rechtsabteilung damit ein Schutzniveau, das ein reines Vertragsversprechen nicht bietet.

Und der Datenschutz?

Verschwiegenheit und Datenschutz greifen ineinander. Bindet der Anwalt Hilfspersonen oder Dienstleister ein, ist das nach § 203 Abs. 3 StGB zulässig, soweit es für die Tätigkeit erforderlich ist und die Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Die Kanzlei muss ihre IT, ihre Dienstleister und ihre Abläufe also so aufstellen, dass die Vertraulichkeit auch technisch gewahrt bleibt. Eine ernst genommene externe Rechtsabteilung hat genau das geregelt und kann es Ihnen darlegen.

Wie sich diese strafbewehrte Verschwiegenheit von der Auftragsverarbeitung nach der DSGVO abgrenzt, zeigt der Beitrag Braucht man eine AVV mit dem Anwalt?. Den Gesamtüberblick liefert der Leitfaden zur externen Rechtsabteilung, den konkreten Einstieg die externe Rechtsabteilung für Softwareunternehmen.

Häufige Fragen

Was umfasst die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht?

Nach § 43a Abs. 2 BRAO bezieht sich die Pflicht auf alles, was dem Anwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, unabhängig davon, ob es ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurde. Ausgenommen sind allein offenkundige oder erkennbar bedeutungslose Tatsachen.

Wie lange gilt die Verschwiegenheitspflicht?

Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt und damit auch nach Ende des Mandats. Sie reicht zudem über den Anwalt selbst hinaus, weil er auch die von ihm beschäftigten Personen in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen belehren muss.

Was passiert bei einem Bruch der Verschwiegenheit?

Der Anwalt riskiert berufsrechtliche Konsequenzen und macht sich zugleich strafbar. § 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren eines fremden Geheimnisses, ausdrücklich auch eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses, unter Strafe.

Worin liegt der Unterschied zu einem NDA mit einem anderen Dienstleister?

Ein Berater ohne verkammerten Beruf unterliegt keiner strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht, sondern ist nur vertraglich gebunden. Der Anwalt ist es kraft Gesetzes und Strafrecht, sodass Sie bei einer anwaltlichen externen Rechtsabteilung ein Schutzniveau erhalten, das ein reines Vertragsversprechen nicht bietet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

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