Kurz beantwortet: Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) verpflichtet Anbieter von Produkten mit digitalen Elementen, dazu zählt Software mit KI-Komponenten, zu durchgehender Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Für Hochrisiko-KI-Systeme erfüllt CRA-Konformität zugleich die Cybersicherheitsanforderung des AI Act.
Neben dem AI Act und der DSGVO tritt eine dritte Verordnung, die für KI-Anbieter zunehmend relevant wird: der Cyber Resilience Act. Er verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, und dazu zählt Software mit KI-Komponenten, zu durchgehender Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Wer KI-Systeme baut oder in Produkte integriert, sollte diese Pflichten früh mitdenken, denn sie greifen zeitlich gestaffelt ab 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) verpflichtet Anbieter von Produkten mit digitalen Elementen zu Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus.
- Software mit KI-Komponenten fällt darunter; die Pflichten greifen zeitlich gestaffelt ab 2026.
- Für Hochrisiko-KI erfüllt die CRA-Konformität zugleich die Cybersicherheitsanforderung des AI Act (Art. 12 CRA, Art. 15 KI-VO).
- Die Meldepflichten greifen bereits ab dem 11. September 2026, deutlich vor dem allgemeinen Geltungsbeginn.
Was verlangt der CRA: Sicherheit über den Lebenszyklus?
Der Kern steht in Art. 13 CRA: Hersteller müssen ihre Produkte so konzipieren, entwickeln und herstellen, dass sie ein angemessenes Cybersicherheitsniveau gewährleisten, Cybersecurity-by-design nach den grundlegenden Anforderungen des Anhangs I. Dazu gehören eine Cybersicherheits-Risikobewertung (Art. 13 Abs. 2 CRA), die Bereitstellung von Sicherheitsupdates über einen Unterstützungszeitraum von grundsätzlich mindestens fünf Jahren (Art. 13 Abs. 8 CRA), eine technische Dokumentation samt CE-Kennzeichnung (Art. 13 Abs. 12 CRA) und die klare Angabe des Support-Enddatums gegenüber den Nutzern (Art. 13 Abs. 19 CRA). Cybersicherheit ist damit keine einmalige Prüfung, sondern eine Dauerpflicht.
Wie verzahnt sich der CRA mit dem AI Act?
Für KI-Anbieter besonders wichtig ist Art. 12 CRA: Erfüllt ein Hochrisiko-KI-System die Cybersicherheitsanforderungen des CRA nach Anhang I, gilt damit zugleich die Cybersicherheitsanforderung des Art. 15 KI-VO als erfüllt. Der CRA und der AI Act sind also verzahnt, eine einheitliche Konformitätsbewertung nach Art. 43 KI-VO ist möglich. Das erspart Doppelarbeit, setzt aber voraus, dass die CRA-Pflichten von Anfang an in die Entwicklung eingebaut werden. Wer beide Rahmen getrennt behandelt, verschenkt diesen Synergieeffekt. Die vollständige Übersicht der KI-VO-eigenen Fristen führt der Beitrag EU AI Act: alle Fristen im Überblick.
Wie sind die CRA-Fristen gestaffelt?
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11. Juni 2026
Bestimmungen zu den notifizierten Konformitätsbewertungsstellen (Kapitel IV).
Art. 71 CRA
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11. September 2026
Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
Art. 14, Art. 71 CRA
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11. Dezember 2027
Der CRA gilt im Grundsatz vollständig.
Art. 71 CRA
Die Meldepflicht kommt damit deutlich vor dem allgemeinen Geltungsbeginn, ein Punkt, den viele übersehen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Betroffenheit klären: Enthält Ihr Produkt digitale Elemente, die selbstständig oder verbunden Daten verarbeiten? Dann greift der CRA.
- Security-by-design verankern: Cybersicherheit in den Entwicklungsprozess einbauen, nicht nachträglich aufsetzen.
- Support-Zeitraum planen: Mindestens fünf Jahre Sicherheitsupdates einkalkulieren und kommunizieren.
- Meldeprozess aufbauen: Bis September 2026 ein Verfahren für die Vorfall- und Schwachstellenmeldung etablieren.
- Mit dem AI Act koppeln: Bei Hochrisiko-KI die Konformitätsbewertung von CRA und KI-VO gemeinsam aufsetzen.
Wer die drei Rahmen, AI Act, DSGVO und CRA, zusammen denkt, baut Compliance einmal richtig ein, statt sie dreimal getrennt nachzurüsten. Für Software- und SaaS-Unternehmen tritt seit Dezember 2025 ein vierter Rahmen hinzu: NIS2 verpflichtet je nach Größe und Sektor unmittelbar oder über die Lieferkette, mit eigenen, meist kürzeren Meldefristen als der CRA.
Häufige Fragen
Fällt KI-Software unter den Cyber Resilience Act?
Ja. Der CRA erfasst Produkte mit digitalen Elementen, wozu Software mit KI-Komponenten zählt. Maßgeblich ist, ob das Produkt selbstständig oder verbunden Daten verarbeitet.
Wie lange müssen Sicherheitsupdates bereitgestellt werden?
Nach Art. 13 Abs. 8 CRA sind Sicherheitsupdates über einen Unterstützungszeitraum von grundsätzlich mindestens fünf Jahren bereitzustellen. Das Support-Enddatum ist den Nutzern klar anzugeben.
Muss ich CRA und AI Act getrennt umsetzen?
Nein. Nach Art. 12 CRA gilt mit der Erfüllung der CRA-Cybersicherheitsanforderungen zugleich die Anforderung des Art. 15 KI-VO als erfüllt. Eine einheitliche Konformitätsbewertung nach Art. 43 KI-VO ist möglich.
Ab wann gelten die CRA-Meldepflichten?
Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle greifen ab dem 11. September 2026, während der CRA im Grundsatz erst ab dem 11. Dezember 2027 vollständig gilt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2024/2847 – Cyber Resilience Act
- Art. 13 CRA – grundlegende Cybersicherheitsanforderungen der Hersteller
- Art. 12 CRA – Verhältnis zur KI-VO
- Art. 14 CRA – Meldepflichten
- Art. 71 CRA – zeitliche Anwendung
- Art. 15 KI-VO – Cybersicherheit von Hochrisiko-KI-Systemen
- Art. 43 KI-VO – Konformitätsbewertung
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