Stand: Juli 2026. Der EU AI Act gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Die verbotenen Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz greifen bereits seit Februar 2025. Die aufwendigsten Pflichten, die für Hochrisiko-Systeme, wurden durch den Digital Omnibus auf 2. Dezember 2027 (eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme) beziehungsweise 2. August 2028 (Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil eines bereits regulierten Produkts) verschoben. Diese Seite ist die Fristen-Referenz für alle Beiträge dieser Kanzlei zum EU AI Act: Jede andere Seite verlinkt hierher, statt eigene Stichtage zu pflegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die KI-Verordnung gilt gestuft, sodass verschiedene Pflichten zu unterschiedlichen Stichtagen scharf werden.
- Die verbotenen Praktiken nach Art. 5 KI-VO und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO greifen bereits seit dem 2. Februar 2025.
- Die Hochrisiko-Pflichten wurden durch den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und den 2. August 2028 für Sicherheitsbauteile verschoben.
- Rechtlich verbindlich wird die Verschiebung erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, der Beschluss vom 29. Juni 2026 gilt jedoch als sichere Planungsgrundlage.
Der Digital Omnibus hat die Verschiebung beschlossen, nicht mehr in Beratung
Der Rat der Europäischen Union hat die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen im Rahmen des Digital Omnibus am 29. Juni 2026 endgültig angenommen. Die Beratung ist damit beendet, ein politischer Beschluss liegt vor. Rechtlich verbindlich wird die Änderung erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die weiteren Formalschritte gelten aber als sicher. Wer plant, sollte auf dieser Grundlage disponieren und nicht auf den ursprünglichen Art.-113-Fahrplan der KI-Verordnung.
Alle Stichtage im Überblick
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1. August 2024
Die KI-Verordnung tritt in Kraft (Beginn der Übergangsfristen).
Art. 113 Abs. 1 KI-VO
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2. Februar 2025
Verbotene KI-Praktiken (Kapitel II) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten bereits scharf.
Art. 5, Art. 4, Art. 113 Abs. 3 lit. a KI-VO
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2. August 2025
Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance-Struktur, Sanktionsvorschriften.
Kapitel V, VII, XII KI-VO
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2. Dezember 2027
Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (Personal, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung u. a.).
Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Anhang III KI-VO, Digital-Omnibus-Verschiebung
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2. August 2028
Hochrisiko-Pflichten für KI als Sicherheitsbauteil eines Produkts, das bereits einer EU-Harmonisierungsvorschrift unterliegt (Anhang I, z. B. Medizinprodukte, Maschinen).
Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Anhang I KI-VO, Digital-Omnibus-Verschiebung
Was bis wann zu tun ist, je Unternehmenstyp
Die Stufung erlaubt eine klare Priorisierung. Was zählt, hängt davon ab, welche Rolle Ihr Unternehmen im AI Act einnimmt.
- Sie setzen KI-Tools im Betrieb ein (Betreiber, kein eigenes KI-Produkt): Die KI-Kompetenzpflicht läuft bereits, prüfen Sie Ihre Nachweise. Für die Hochrisiko-Frist 2027/2028 zählt vor allem, ob eines Ihrer eingesetzten Tools in einem Anhang-III-Bereich läuft (siehe Hochrisiko-KI: Ist mein System betroffen?). Bis dahin: Rollen klären, Vendor-Unterlagen einfordern.
- Sie entwickeln oder integrieren eigene KI-Systeme (Anbieter): Der längere Vorlauf bis 2027/2028 ist kein Grund zu warten. Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Risikomanagementsystem brauchen Zeit zum Aufbau; wer erst 2027 beginnt, gerät unter Druck.
- Ihre KI ist Sicherheitsbauteil eines bereits regulierten Produkts (etwa Medizintechnik, Maschinenbau mit Software-Anteil): Für Sie gilt die spätere Frist 2. August 2028, weil Ihr Produkt ohnehin einem eigenen Konformitätsverfahren nach Anhang I unterliegt. Die Abstimmung zwischen KI-VO und Ihrer Produktregulierung sollte trotzdem früh beginnen.
- Sie bieten oder nutzen GPAI-Modelle (Foundation Models): Ihre Pflichten laufen bereits seit August 2025, unabhängig vom Hochrisiko-Aufschub.
Der pragmatische Fahrplan
- Bereits erledigt sein sollte: Prüfung auf verbotene Praktiken, Aufbau von KI-Kompetenz im Team (seit Februar 2025 in Kraft).
- Kurzfristig: Rolle je System klären (Anbieter/Betreiber, siehe Anbieter oder Betreiber? Die zwei Rollen im AI Act), GPAI-Unterlagen von Modell-Anbietern einfordern.
- Mittelfristig, mit Blick auf 2027/2028: Hochrisiko-Systeme identifizieren, KI-Inventur führen (siehe KI-Inventur als erster Schritt) und die zugehörige Dokumentation aufbauen.
- Laufend: den Zeitplan beobachten, insbesondere die Veröffentlichung des Digital Omnibus im Amtsblatt der EU.
Vertiefend zur Einordnung Ihres Unternehmens: KI-Compliance als laufende Begleitung und, wenn Sie eine strukturierte Bestandsaufnahme brauchen, das AI Governance Audit.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der EU AI Act?
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt seitdem gestuft. Nach Art. 113 KI-VO werden die einzelnen Pflichten zu unterschiedlichen Stichtagen scharf, sodass nicht alle Anforderungen zugleich greifen.
Welche Pflichten gelten bereits jetzt?
Seit dem 2. Februar 2025 gelten die verbotenen KI-Praktiken nach Art. 5 KI-VO und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO. Seit dem 2. August 2025 kommen die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Governance- und Sanktionsvorschriften hinzu.
Wann greifen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme?
Die Hochrisiko-Pflichten nach Art. 6 KI-VO wurden durch den Digital Omnibus verschoben. Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III KI-VO gilt nun der 2. Dezember 2027, für KI als Sicherheitsbauteil eines bereits regulierten Produkts nach Anhang I KI-VO der 2. August 2028.
Ist die Verschiebung durch den Digital Omnibus schon verbindlich?
Der Rat der Europäischen Union hat die Verschiebung am 29. Juni 2026 angenommen, sodass ein politischer Beschluss vorliegt. Rechtlich verbindlich wird die Änderung erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die weiteren Formalschritte gelten jedoch als sicher, weshalb Sie bereits auf dieser Grundlage disponieren können.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Art. 113 KI-VO – Inkrafttreten und gestufte Geltung
- Art. 4 KI-VO – Pflicht zur KI-Kompetenz
- Art. 5 KI-VO – verbotene KI-Praktiken
- Art. 6 KI-VO – Einstufung als Hochrisiko-KI-System
- Anhang III KI-VO – eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme
- Anhang I KI-VO – KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte
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