Kurz beantwortet: Die KI-Kompetenzpflicht verlangt von Anbietern wie Betreibern, mit angemessenen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ihr Personal und die in ihrem Auftrag mit KI befassten Personen über ein ausreichendes Verständnis der eingesetzten Systeme verfügen, und sie gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Eine bestimmte Schulungsform ist nicht vorgeschrieben, sodass rollengerechte Einweisungen ausreichen, solange sie zum jeweiligen Risiko passen und sich im Zweifel nachweisen lassen.
Während die großen Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act erst in den kommenden Jahren greifen, ist eine Pflicht bereits scharf gestellt, und viele Unternehmen wissen es nicht: die KI-Kompetenz nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO trifft Anbieter wie Betreiber und gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
- Verlangt ist kein Zertifikat, sondern ein ausreichendes Verständnis der eingesetzten Systeme bei allen Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeiten.
- Eine bestimmte Schulungsform ist nicht vorgeschrieben; die Maßnahmen müssen risikobasiert zum jeweiligen Einsatz passen.
- Weil das Gesetz keine Form vorgibt, kommt es auf die Nachweisbarkeit an, etwa durch Richtlinie, Teilnahmenachweise und zentrale Ablage.
Was Art. 4 verlangt
Nach Art. 4 KI-VO müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal, und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Gemeint ist kein Zertifikat, sondern Verständnis: Die Menschen, die KI einsetzen, sollen wissen, was das Werkzeug kann, wo seine Grenzen liegen und welche Risiken es birgt.
Die Verordnung definiert KI-Kompetenz in Art. 3 Nr. 56 als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI ermöglichen und für die Chancen wie Risiken sensibilisieren. Die Pflicht trifft also ausdrücklich beide Rollen, auch wer KI nur einkauft und nutzt (zur Abgrenzung der Rollen: Anbieter oder Betreiber? Die zwei Rollen im AI Act).
Wer geschult werden muss
Art. 4 KI-VO knüpft an die tatsächliche Berührung mit KI an, unabhängig von der Abteilung. Geschult werden müssen:
- Mitarbeitende, die KI-Systeme aktiv bedienen, etwa im Support, im Recruiting oder in der Content-Erstellung, unabhängig davon, ob das System selbst entwickelt oder eingekauft wurde.
- Führungskräfte, die über den Einsatz von KI entscheiden, auch wenn sie die Systeme nicht selbst bedienen, weil die Verantwortung für die Auswahl und Freigabe bei ihnen liegt.
- Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten, etwa Freelancer oder Dienstleister, die für Ihr Unternehmen KI-gestützte Leistungen erbringen.
Keine feste Form, aber ein Maßstab
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Schulungsform vor, die Maßnahmen müssen lediglich zum Kontext passen. Der Maßstab ist risikobasiert: Wer KI nur für einfache interne Texte nutzt, braucht weniger als ein Team, das KI in Kundenprozesse oder Personalentscheidungen einbaut. Auch die technischen Vorkenntnisse und die Erfahrung der Beschäftigten sind zu berücksichtigen.
Was als Nachweis taugt
Weil Art. 4 KI-VO keine Formvorschrift enthält, kommt es auf die Nachweisbarkeit an. Als Nachweis eignen sich insbesondere: eine schriftliche KI-Richtlinie, die Rollen und Verhaltensregeln festlegt; eine dokumentierte Teilnahmeliste an rollengerechten Einweisungen samt Datum und Inhalt; kurze, wiederkehrende Auffrischungen bei neuen KI-Funktionen oder -Tools; und eine zentrale Ablage, aus der sich im Zweifel schnell zeigen lässt, wer wann worüber informiert wurde.
Der pragmatische Umsetzungsweg für KMU
Drei Schritte machen die Pflicht praktisch handhabbar, ohne ein aufwendiges Schulungsprogramm aufzusetzen:
- Überblick verschaffen: Wer im Unternehmen setzt welche KI-Systeme ein, und mit welchem Risiko? Eine bestehende KI-Inventur liefert diese Grundlage direkt mit (siehe KI-Inventur als erster Schritt).
- Rollengerecht schulen: Eine kurze, auf die jeweiligen Aufgaben zugeschnittene Einweisung statt einer generischen Pflichtveranstaltung.
- Dokumentieren: Wer wann worüber informiert wurde. Das erfüllt die Pflicht nachweisbar und verhindert zugleich Fehlbedienung.
Der Aufwand ist überschaubar, der Nutzen doppelt: Sie erfüllen eine bereits geltende Pflicht und senken zugleich das Risiko, dass KI im Alltag falsch oder unbedacht eingesetzt wird. Eine laufende Begleitung dafür bietet die KI-Compliance als laufende Begleitung.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?
Die Pflicht aus Art. 4 KI-VO gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Anders als die großen Hochrisiko-Pflichten, die gestaffelt erst in den kommenden Jahren greifen, ist sie damit schon scharf gestellt, ohne dass es dafür einer weiteren Umsetzung bedarf.
Wen muss ich zur KI-Kompetenz schulen?
Art. 4 KI-VO knüpft an die tatsächliche Berührung mit KI an, unabhängig von der Abteilung. Erfasst sind Mitarbeitende, die KI-Systeme aktiv bedienen, Führungskräfte, die über den Einsatz entscheiden, sowie Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeiten, etwa Freelancer oder Dienstleister.
Welche Schulungsform verlangt Art. 4 KI-VO?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Schulungsform vor. Die Maßnahmen müssen lediglich zum Kontext passen, wobei der Maßstab risikobasiert ist: Wer KI nur für einfache interne Texte nutzt, braucht weniger als ein Team, das KI in Kundenprozesse oder Personalentscheidungen einbaut. Auch die technischen Vorkenntnisse der Beschäftigten sind zu berücksichtigen.
Wie weise ich die Erfüllung der Pflicht nach?
Weil Art. 4 KI-VO keine Formvorschrift enthält, kommt es auf die Nachweisbarkeit an. Als Nachweis eignen sich insbesondere eine schriftliche KI-Richtlinie, eine dokumentierte Teilnahmeliste an rollengerechten Einweisungen samt Datum und Inhalt, wiederkehrende Auffrischungen bei neuen Funktionen sowie eine zentrale Ablage, aus der sich im Zweifel zeigen lässt, wer wann worüber informiert wurde.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act (KI-VO)
- Art. 4 KI-VO – Pflicht zur Gewährleistung von KI-Kompetenz
- Art. 3 Nr. 56 KI-VO – Begriff der KI-Kompetenz
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