Der Bußgeldrahmen der KI-Verordnung ist gestaffelt, reicht bis in DSGVO-Dimensionen hinein und übertrifft sie in der Spitze sogar. Maßgeblich ist immer der jeweils höhere Betrag aus Festsumme und Umsatzprozentsatz. Wer KI anbietet oder einsetzt, sollte die drei Sanktionsstufen des Art. 99 KI-VO kennen, bevor die Aufsichtsbehörde sie ihm erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 99 KI-VO staffelt die Geldbußen in drei Stufen, wobei stets der höhere Betrag aus Festsumme und Umsatzprozentsatz maßgeblich ist.
  • Die teuerste Stufe erreicht bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes und trifft die verbotenen KI-Praktiken nach Art. 5 KI-VO.
  • Für KMU und Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO der jeweils niedrigere der beiden Beträge, was die Spitzenbeträge spürbar mildert.
  • Die konkrete Höhe richtet sich nach den Kriterien des Art. 99 Abs. 7 KI-VO, sodass dokumentierte Governance und Kooperation bußgeldmindernd wirken.

Welche drei Bußgeldstufen kennt Art. 99 KI-VO?

Art. 99 KI-VO staffelt die Geldbußen nach der Schwere des Verstoßes:

Stufe Rahmen Ausgelöst durch
Höchststufe bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3) Missachtung des Verbots verbotener KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)
Mittelstufe bis 15 Mio. EUR oder 3 % des Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4) Verstöße gegen zentrale Pflichten, etwa der Anbieter (Art. 16), der Betreiber (Art. 26) oder die Transparenzpflichten (Art. 50)
Untere Stufe bis 7,5 Mio. EUR oder 1 % des Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 5) Falsche, unvollständige oder irreführende Informationen gegenüber Behörden

Gilt für KMU und Start-ups eine Erleichterung?

Der Gesetzgeber hat an junge und kleine Unternehmen gedacht. Nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO gilt für sie bei jeder Geldbuße der jeweils niedrigere der beiden Beträge, also entweder der Prozentsatz oder die feste Summe, je nachdem, was weniger ist. Schon Abs. 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Interessen von KMU einschließlich Start-ups und deren wirtschaftliches Überleben zu berücksichtigen. Das mildert die Spitzenbeträge für kleinere Akteure spürbar, hebt die Pflicht zur Compliance aber nicht auf.

Wonach richtet sich die Höhe im Einzelfall?

Der Bußgeldrahmen ist eine Obergrenze, kein Automatismus. Nach Art. 99 Abs. 7 KI-VO fließen zahlreiche Kriterien in die konkrete Bemessung ein: Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der Grad an Verantwortung unter Berücksichtigung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Kooperation mit den Behörden. Genau hier zahlt sich gelebte Compliance aus: Dokumentierte Governance und Kooperationsbereitschaft wirken bußgeldmindernd.

Was sollten Sie daraus mitnehmen?

Praktisch entscheidend sind zwei Punkte: Die verbotenen Praktiken des Art. 5 bilden die teuerste Kategorie, weshalb sich der genaue Blick lohnt, ob ein System darunterfällt, und die Bemessungskriterien belohnen Vorsorge. Wer eine KI-Inventur führt, Rollen und Pflichten dokumentiert und im Ernstfall kooperiert, senkt sein Bußgeldrisiko messbar. Die Sanktionsvorschrift ist damit weniger Drohkulisse als Argument für ein sauberes KI-Governance-System, wie es eine laufende KI-Compliance-Begleitung aufbaut.

Häufige Fragen

Wie hoch können Bußgelder unter der KI-Verordnung ausfallen?

Nach Art. 99 KI-VO reicht der Rahmen bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, wobei stets der höhere der beiden Beträge maßgeblich ist. Diese Höchststufe betrifft die Missachtung des Verbots verbotener KI-Praktiken nach Art. 5 KI-VO, während zentrale Pflichtverstöße bis 15 Mio. EUR oder 3 % und Falschauskünfte gegenüber Behörden bis 7,5 Mio. EUR oder 1 % erreichen.

Gilt für KMU und Start-ups ein milderer Bußgeldrahmen?

Ja. Nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO gilt für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups bei jeder Geldbuße der jeweils niedrigere der beiden Beträge. Das mildert die Spitzenbeträge für kleinere Akteure spürbar, hebt die Pflicht zur Compliance aber nicht auf.

Wonach bemisst die Behörde die konkrete Bußgeldhöhe?

Der Rahmen ist eine Obergrenze und kein Automatismus. Nach Art. 99 Abs. 7 KI-VO fließen Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Kooperation mit den Behörden in die Bemessung ein, sodass gelebte Compliance mindernd wirkt.

Wie lässt sich das Bußgeldrisiko senken?

Wer eine KI-Inventur führt, Rollen und Pflichten dokumentiert und im Ernstfall mit der Behörde kooperiert, senkt sein Risiko messbar, weil diese Vorsorge in die Bemessungskriterien einfließt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob ein System unter die verbotenen Praktiken des Art. 5 KI-VO fällt, weil dies die teuerste Sanktionskategorie bildet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

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