Kurz beantwortet: Veraltete Rechtstexte lassen sich oft in wenigen Minuten erkennen: ein Verweis auf das Telemediengesetz, ein Link zur eingestellten EU-Streitbeilegungsplattform, das Privacy Shield in der Datenschutzerklärung, fehlende Tools oder AGB, die ein anderes Geschäft beschreiben. Was Sie in fünf Minuten finden, finden auch Wettbewerber, Behörden und die Einkaufsabteilung eines größeren Kunden.
Rechtstexte werden oft wie eine Einmalanschaffung behandelt: einmal erstellt, einmal bezahlt, dauerhaft online. Die Website sieht ordentlich aus, und solange keine Abmahnung kommt, hat niemand einen Anlass, die Texte anzufassen. Dabei hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren an mehreren Stellen geändert, die praktisch jede Unternehmenswebsite betreffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz statt des Telemediengesetzes.
- Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung ist mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben, die Plattform eingestellt.
- Für US-Datentransfers gilt seit dem 10. Juli 2023 der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework.
- Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung.
Fünf Zeichen, die Sie selbst prüfen können
1. Das Impressum nennt das TMG. Das Telemediengesetz gilt seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr. Die Pflichtangaben folgen heute aus § 5 DDG. Ein Verweis auf das TMG zeigt, dass der Text seitdem nicht überarbeitet wurde.
2. Es gibt einen Link zur OS-Plattform. Die EU hat die Verordnung über die Online-Streitbeilegung mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben und die Plattform eingestellt. Der früher vorgeschriebene Link führt ins Leere.
3. Die Datenschutzerklärung nennt das Privacy Shield. Das Privacy Shield ist seit 2020 keine Grundlage mehr. US-Übermittlungen stützen sich heute insbesondere auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023 für zertifizierte Unternehmen.
4. Tools fehlen. Vergleichen Sie die Datenschutzerklärung mit dem Cookie-Banner und den Diensten, die tatsächlich laufen: Analytics, Newsletter, Terminbuchung, Videos, Chat. Was im Banner steht, aber nicht in der Erklärung, fällt sofort auf.
5. Die AGB beschreiben ein anderes Geschäft. Ein Online-Shop, den es nicht gibt, Leistungen, die nicht mehr angeboten werden, oder Vertriebswege, die nicht genutzt werden: AGB, die das tatsächliche Geschäft nicht abbilden, schützen im Streitfall wenig.
Warum das mehr ist als ein Formfehler
Eine Datenschutzerklärung, die die eingesetzten Dienste nicht nennt, ist eine unzutreffende Datenschutzinformation. Ein veraltetes Impressum ist von außen in Sekunden erkennbar. Zunehmend wichtig: Größere Kunden prüfen Lieferanten vor Vertragsschluss. Wer dort mit Rechtstexten aus der Gründungszeit auffällt, verliert im Zweifel keinen Prozess, aber den Auftrag.
Vom Bestand zum Prozess
Rechtstexte bleiben nur aktuell, wenn sie gepflegt werden, ausgelöst durch feste Anlässe: eine Gesetzesänderung, ein neues Tool, eine neue Leistung, ein neuer Vertriebsweg. Wer diese Auslöser kennt, muss die Texte nicht nach Kalender, aber zuverlässig anfassen.
Häufige Fragen
Hilft ein Rechtstexte-Abo mit automatischen Updates?
Es liefert aktualisierte Bausteine. Ob sie eingebaut werden, zum tatsächlichen Geschäft passen und ob die AGB im Verkaufsprozess wirksam einbezogen werden, prüft das Abo nicht.
Übernimmt die Agentur beim Relaunch die Rechtstexte?
Agenturen verantworten Design und Technik. Beim Relaunch werden die alten Texte häufig unverändert übernommen, einschließlich ihrer Fehler.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (DDG in Kraft seit 14.05.2024)
- VO (EU) 2024/3228 – Aufhebung der ODR-Verordnung mit Wirkung vom 20.07.2025
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 – EU-US Data Privacy Framework, 10.07.2023
- Art. 50, Art. 113 VO (EU) 2024/1689 – Transparenzpflichten, Geltung ab 02.08.2026
Weiterlesen: Rechtstexte für Website und Geschäftspapiere: der Leitfaden.