Kurz beantwortet: Eine KI-Nutzungsrichtlinie regelt in einem Dokument, welche Tools erlaubt sind, wie mit Daten umzugehen ist und wer den Output prüft. Sie ist der pragmatische Weg, die seit dem 2. Februar 2025 geltende KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4 KI-VO) nachweisbar umzusetzen, und schafft zugleich klare Leitplanken für den Alltag Ihres Teams.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine KI-Nutzungsrichtlinie regelt in einem Dokument, welche Tools erlaubt sind, wie mit Daten umzugehen ist und wer den Output prüft.
- Sie ist der pragmatische Weg, die seit dem 2. Februar 2025 geltende KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 KI-VO nachweisbar umzusetzen.
- Ohne Richtlinie entscheidet jeder Mitarbeiter selbst über den Tool-Einsatz, was Datenschutz- und Geheimnisschutzrisiken erzeugt.
- Gibt es einen Betriebsrat, unterliegt die Einführung überwachungsgeeigneter KI-Tools seiner Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Ein frei verwendbares Muster einer KI-Richtlinie für KMU mit Datenampel und Regeln zu Tarifen, Kundendaten, Geschäftsgeheimnissen und KI-Agenten finden Sie weiter unten in diesem Beitrag, auf Wunsch auch als Word-Datei.
Warum braucht jedes Unternehmen eine KI-Richtlinie?
Die vielen Einzelfragen rund um den KI-Einsatz, welche Tools zugelassen sind, welche Daten hineindürfen, wer den Output kontrolliert, lassen sich mit einem einzigen Dokument bündeln. Ohne eine solche Richtlinie entscheidet jeder Mitarbeiter für sich, was ein KI-Tool verarbeiten darf. Das Ergebnis ist ein uneinheitlicher, kaum kontrollierbarer Einsatz, der sowohl Datenschutz- als auch Geheimnisschutzrisiken erzeugt.
Was gehört in die Richtlinie?
Eine praktikable KI-Richtlinie beantwortet die Fragen, die im Alltag immer wieder auftauchen.
| Baustein | Was er regelt |
|---|---|
| Zugelassene Tools | Welche KI-Dienste sind freigegeben, in welchem Tarif. So landen keine sensiblen Daten in ungeprüften Gratis-Tools. |
| Umgang mit Daten | Keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten ohne Freigabe. Diese Grenze schützt Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse zugleich. |
| Prüfung des Outputs | KI-Ergebnisse werden vor Verwendung auf Richtigkeit, Rechte Dritter und nötige Kennzeichnung geprüft. |
| Verbotene Einsätze | Wo KI nicht allein entscheiden darf, etwa bei sensiblen Personalentscheidungen. |
| Verantwortung | Wer gibt neue Tools frei, an wen meldet man Probleme. Seit dem 29. Juli 2026 fallen Verstöße gegen die KI-Verordnung unter das Hinweisgeberschutzgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 HinSchG); eine bestehende Meldestelle sollte KI-Themen deshalb ausdrücklich abdecken. |
Wie erfüllt die Richtlinie die KI-Kompetenz-Pflicht?
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 KI-VO, seit dem 27. Juli 2026 in der Fassung des KI-Omnibus (VO (EU) 2026/1744), dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren. Eine dokumentierte Richtlinie, kombiniert mit einer kurzen Einweisung, ist ein pragmatischer Weg, solche Maßnahmen nachweisbar umzusetzen. Ohne Dokumentation bleibt im Ernstfall unklar, ob und wie das Unternehmen seiner Pflicht nachgekommen ist. Was Art. 4 KI-VO im Einzelnen verlangt, wen die Pflicht trifft und in welcher Tiefe, ordnet der Beitrag Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO ein.
Wann bestimmt der Betriebsrat mit?
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, kommt eine weitere Ebene hinzu. Führen Sie KI-Tools ein, die dazu bestimmt oder geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen, unterliegt das der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Rechtsprechung legt diese Überwachungseignung weit aus, schon die technische Möglichkeit genügt. In der Praxis wird der KI-Einsatz dann häufig in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die Richtlinie und Mitbestimmung zusammenführt. Wie die Mitbestimmung im Einzelnen greift und welche Rechte der Betriebsrat zusätzlich hat, ordnet der Beitrag KI und Betriebsrat ein.
Ohne Betriebsrat entfällt diese Ebene. Die Richtlinie bleibt aber sinnvoll und ist wegen Art. 4 KI-VO faktisch geboten.
Wie bleibt die Richtlinie aktuell?
Eine gute KI-Richtlinie ist kurz, verständlich und wird gepflegt, wenn neue Tools dazukommen. Sie ist kein Selbstzweck, sondern das Gegenteil: klare Regeln, innerhalb derer Ihr Team KI schnell und selbstbewusst nutzen kann, ohne bei jedem Einzelfall neu zu fragen. Wie Copilot, ChatGPT und vergleichbare Tools im Alltag konkret genutzt werden dürfen, vertieft der Beitrag Copilot, ChatGPT & Co. im Unternehmen: die Rechtslage. Wenn Sie KI nicht nur einsetzen, sondern selbst anbieten, ordnet die rechtliche Begleitung für KI-Anbieter und KI-Anwender die Richtlinie in den vollständigen Pflichtenrahmen des AI Act ein.
Wie das in der Praxis aussieht
Ein Beispiel, wie es in dieser Form häufig vorkommt: Ein Hersteller von Brandschutztüren mit rund 180 Mitarbeitenden und Betriebsrat stellt fest, dass in drei Abteilungen fünf KI-Tools laufen, die niemand freigegeben hat. Die IT will einen Unternehmenstarif für einen KI-Assistenten einführen, die Geschäftsführung möchte vorher Regeln. Zu klären ist, was die KI-Kompetenzpflicht verlangt. Seit dem 2. Februar 2025, inzwischen in der Fassung des KI-Omnibus, müssen Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau schulden sie nicht. Eine dokumentierte Richtlinie mit kurzer Einweisung macht diese Maßnahmen nachweisbar.
Danach trennen sich die Wege. Für den Unternehmenstarif, der Eingaben und Nutzung protokolliert, wird der Betriebsrat beteiligt, weil schon die technische Möglichkeit genügt, Verhalten oder Leistung zu überwachen; Richtlinie und Betriebsvereinbarung werden aufeinander abgestimmt. Für alle übrigen Tools gilt: keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten ohne Freigabe. Weil Verstöße gegen die KI-Verordnung seit dem 29. Juli 2026 unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, wird die Meldestelle um KI-Themen ergänzt. Am Ende steht eine kurze Richtlinie mit Freigabeweg und Überprüfungsrhythmus. Wie sie mit den Tools mitwächst, zeigt das Rechtssystem.
Kostenloses Muster
Muster: KI-Richtlinie für KMU
Frei verwendbar und anpassbar: mit Regeln zu Tools und Tarifen, einer Datenampel, Datenschutz, Geschäftsgeheimnissen, Kundendaten und KI-Agenten. Der vollständige Text steht unten. Die Word-Datei zum Ausfüllen senden wir Ihnen gern zu.
Wichtiger Hinweis: Das Muster gibt eine allgemeine Orientierung nach dem Rechtsstand vom 22. Oktober 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Besonderheiten Ihres Unternehmens, Ihrer Verträge und Ihrer Branche lassen sich darin nicht berücksichtigen. Lassen Sie Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen oder ein Dokument einsetzen. Durch die Nutzung entsteht kein Mandatsverhältnis.
Einmaliger Versand nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse. Informationsmails nur mit gesonderter Einwilligung.
KI-Richtlinie für [Unternehmen]
Muster für kleine und mittlere Unternehmen · Fassung 1.0, Stand 22.10.2026
Wichtiger Hinweis: Dieses Muster gibt eine allgemeine Orientierung nach dem Rechtsstand vom 22. Oktober 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Besonderheiten Ihres Unternehmens, Ihrer Verträge und Ihrer Branche lassen sich darin nicht berücksichtigen. Lassen Sie Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen, bevor Sie Entscheidungen treffen oder ein Dokument einsetzen. Durch die Nutzung entsteht kein Mandatsverhältnis.
So verwenden Sie dieses Muster: Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was bei Ihnen nicht zutrifft. Das Muster passt für Unternehmen, die KI-Tools einsetzen, also im Sinne der KI-Verordnung Betreiber sind. Wer selbst KI-Systeme entwickelt und anbietet oder Hochrisiko-KI einsetzt, braucht zusätzliche Regeln. Gibt es einen Betriebsrat, stimmen Sie die Richtlinie vor dem Inkrafttreten mit ihm ab; KI-Tools, die Verhalten oder Leistung überwachen können, sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG); nach der Rechtsprechung genügt schon die technische Eignung. Das Muster ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
1. Wozu diese Richtlinie da ist
Wir nutzen KI, weil sie uns Zeit spart und die Qualität unserer Arbeit verbessern kann. Diese Richtlinie legt fest, welche KI-Tools wir einsetzen, welche Daten hineindürfen, wie wir die Daten unserer Kunden schützen, wer Ergebnisse prüft und wer neue Tools freigibt. Sie gilt für alle Beschäftigten, Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie für freie Mitarbeitende, die für [Unternehmen] arbeiten.
Sie gilt für jedes KI-Tool, das wir beruflich nutzen, auch für KI-Funktionen in Programmen, die wir ohnehin verwenden, etwa in Office-Paketen, CRM-Systemen, Meeting-Tools oder Designsoftware.
2. Unsere Grundsätze
- Ein Mensch entscheidet. KI bereitet vor, entscheidet aber nicht. Wer ein KI-Ergebnis verwendet, verantwortet es wie eine eigene Arbeit.
- Erst prüfen, dann verwenden. Jedes KI-Ergebnis gilt als Entwurf, bis es geprüft ist.
- Nur freigegebene Tools und Tarife. Beruflich nutzen wir nur die Tools aus Anlage 1, im dort genannten Tarif und mit dienstlichem Konto.
- Daten schützen. Was nicht in ein Tool gehört, kommt nicht hinein (Nr. 4 bis 7).
- Offen ansprechen. Fehler und Bedenken melden wir sofort. Wer meldet, hat keine Nachteile.
3. Tools und Tarife
Die zugelassenen Tools stehen in Anlage 1 mit Tarif, erlaubten Zwecken und der höchsten erlaubten Datenstufe. Nicht aufgeführte Tools, andere Tarife und private Konten sind für berufliche Zwecke nicht erlaubt, auch nicht zum Ausprobieren mit echten Daten.
Derselbe Anbieter bietet oft sehr unterschiedliche Tarife an. Entscheidend ist nicht der Name des Tools, sondern was im jeweiligen Tarif vertraglich gilt:
| Frage | Kostenlose und private Tarife | Team- und Unternehmenstarife |
|---|---|---|
| Werden unsere Eingaben zum Training verwendet? | häufig ja oder nur per Einstellung abwählbar | in der Regel vertraglich ausgeschlossen |
| Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)? | meist nein | meist ja |
| Wie lange speichert der Anbieter Eingaben und Verläufe? | oft unklar oder lang | einstellbar oder vertraglich begrenzt |
| Können wir Konten zentral verwalten und sperren? | nein | ja |
| Wo werden die Daten verarbeitet? | oft weltweit | häufig EU-Speicherort wählbar |
Daraus folgt für uns: Kostenlose und private Tarife nur für Grün (Nr. 4). Für Gelb und Rot nur Tarife, deren Vertrag die Fragen aus Anlage 3 zufriedenstellend beantwortet. Die Prüfung dokumentiert [KI-Verantwortliche Person] bei der Freigabe (Nr. 12).
4. Was darf in ein KI-Tool? Die Datenampel
| Stufe | Beispiele | Regel |
|---|---|---|
| Grün: öffentlich | Inhalte unserer Website, veröffentlichte Texte, allgemeine Fachfragen | in allen freigegebenen Tools erlaubt |
| Gelb: intern | interne Abläufe, Entwürfe ohne Personen- oder Kundenbezug, wirksam anonymisierte Beispiele | nur in Tools, die in Anlage 1 für „Gelb“ freigegeben sind |
| Rot: vertraulich | personenbezogene Daten, Kundendaten und Kundenunterlagen, Verträge, Preise und Kalkulationen, Geschäftsgeheimnisse, Quellcode | nur in Tools, die in Anlage 1 ausdrücklich für „Rot“ freigegeben sind, und nur im Rahmen von Nr. 5 bis 7 |
Im Zweifel gilt die höhere Stufe. Nie in ein KI-Tool gehören Passwörter, Zugangsschlüssel, Bankdaten und Gesundheitsdaten.
[Für Berufsgeheimnisträger, z. B. Steuerberatung, Arztpraxis, Kanzlei: Daten, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, dürfen nur in Tools verarbeitet werden, deren Anbieter vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.]
5. Datenschutz
Sobald personenbezogene Daten in ein KI-Tool gelangen, gilt die DSGVO wie bei jeder anderen Verarbeitung. Für uns heißt das:
- So wenig wie möglich. Bevor Daten in ein Tool gehen, entfernen oder ersetzen wir Namen und andere Merkmale, wo das für den Zweck reicht (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Anonymisiert ist eine Angabe erst, wenn niemand mehr auf die Person zurückschließen kann; ein geänderter Name allein genügt oft nicht.
- Nur mit Vertrag. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur in Tools mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Bei Anbietern außerhalb der EU muss die Übermittlung abgesichert sein (Art. 44 ff. DSGVO).
- Zweck und Information. Wir setzen KI nur für Zwecke ein, über die wir die Betroffenen informiert haben (Art. 13, 14 DSGVO). Neue Zwecke stimmen wir vorher mit [Datenschutzbeauftragte Person / Geschäftsführung] ab.
- Folgenabschätzung bei hohem Risiko. Geht es um viele Personen, sensible Daten oder Bewertungen von Menschen, prüfen wir vorab, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (Art. 35 DSGVO).
- Löschen. Verläufe und hochgeladene Dateien mit personenbezogenen Daten löschen wir, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, nach den Fristen unseres Löschkonzepts.
- Aufnahmen und Transkripte. Gespräche und Meetings zeichnen wir mit KI nur auf oder schreiben sie mit, wenn alle Teilnehmenden vorher informiert sind und zugestimmt haben.
6. Geschäftsgeheimnisse
Ein Geschäftsgeheimnis ist rechtlich nur geschützt, wenn wir es mit angemessenen Maßnahmen geheim halten (§ 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG). Diese Richtlinie ist eine solche Maßnahme; sie wirkt aber nur, wenn wir uns daran halten.
- Unsere Geheimnisse sind insbesondere Kalkulationen und Preise, Kunden- und Lieferantenlisten, Angebote, Strategie- und Finanzunterlagen, eigener Quellcode und unser Know-how. Sie sind Rot.
- Geheimnisse Dritter, die wir von Kunden, Partnern oder Bewerbenden erhalten, behandeln wir genauso. Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) können verbieten, Unterlagen an Dritte weiterzugeben. Auch ein KI-Anbieter ist Dritter. Im Zweifel klären wir vorher mit [KI-Verantwortliche Person], ob die Vereinbarung den Einsatz erlaubt.
- Kein Hochladen ganzer Ablagen. Wir verbinden KI-Tools nicht pauschal mit Laufwerken, Postfächern oder Kundenordnern, sondern geben nur frei, was für die Aufgabe nötig ist (Nr. 10).
7. Kundendaten und Arbeit für Kunden
Für Agenturen, Beratungen und andere Dienstleister ist dieser Abschnitt der wichtigste.
- Kundenunterlagen sind Rot. Briefings, Kundendaten, Entwürfe, Zugangsdaten, Kampagnen- und Nutzungsdaten unserer Kunden verarbeiten wir nur in Tools, die für Rot freigegeben sind.
- Vertrag geht vor. Vor dem ersten KI-Einsatz für einen Kunden prüfen wir, ob der Vertrag, eine Geheimhaltungsvereinbarung oder die KI-Richtlinie des Kunden etwas regelt, etwa ein Verbot, eine Zustimmungspflicht oder eine Offenlegungspflicht. Fehlt eine Regelung, stimmen wir den Einsatz bei vertraulichen Unterlagen vorher mit dem Kunden ab.
- Wir verarbeiten im Auftrag. Verarbeiten wir personenbezogene Daten für einen Kunden, sind wir meist sein Auftragsverarbeiter. Dann setzen wir einen KI-Anbieter nur mit vorheriger Genehmigung des Kunden ein (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Hat der Kunde allgemein genehmigt, informieren wir ihn vorher über jeden neuen Anbieter, damit er widersprechen kann.
- Getrennt halten. Je Kunde nutzen wir getrennte Projekte, Arbeitsbereiche oder Chats. Inhalte eines Kunden fließen nicht in die Arbeit für einen anderen.
- Rechte an Ergebnissen. An Inhalten, die ausschließlich eine KI erzeugt hat, entsteht in der Regel kein Urheberrecht. Wo Kunden ausschließliche Rechte erwarten, etwa an Logos, Texten oder Code, sagen wir offen, welche Teile mit KI entstanden sind, und prüfen die Nutzungsbedingungen des Tools.
- Kein Training mit Kundendaten. Kundendaten gelangen nie in Tools oder Tarife, die Eingaben zum Training verwenden.
8. Ergebnisse prüfen
Vor jeder Verwendung prüft die nutzende Person:
- Richtigkeit: Stimmen Fakten, Zahlen, Namen und Daten? Quellen und Fundstellen werden nur verwendet, wenn sie selbst nachgeprüft sind.
- Vollständigkeit: Fehlt etwas Wesentliches?
- Rechte Dritter: Enthält das Ergebnis erkennbar fremde Texte, Bilder, Marken oder Code?
- Ton und Zielgruppe: Passt das Ergebnis zu uns und zu der Person, die es erhält?
KI-Systeme klingen oft überzeugend, auch wenn sie falsch liegen. Je größer die Wirkung nach außen, desto gründlicher die Prüfung.
| Verwendung | Wer prüft |
|---|---|
| nur intern, z. B. Notizen, Zusammenfassungen | die nutzende Person |
| geht an Kunden oder wird veröffentlicht | die nutzende Person und eine zweite Person [oder: die Teamleitung] |
| betrifft Entscheidungen über Personen, z. B. Bewerbungen | nur nach Freigabe nach Nr. 11 |
9. Kennzeichnung und Offenheit
Wir sagen offen, wenn KI im Spiel ist, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist oder wo Kunden es erwarten dürfen. Das gilt insbesondere für
- Chatbots oder andere KI, mit denen Kunden oder Bewerbende direkt kommunizieren,
- mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echt wirken (Deepfakes, Art. 50 Abs. 4 KI-VO),
- mit KI erzeugte Texte, die wir veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wenn sie nicht von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet werden (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
[Unternehmen] kennzeichnet darüber hinaus [z. B.: alle KI-erzeugten Bilder auf Website und Social Media].
10. KI-Agenten und verbundene Tools
KI-Agenten handeln selbstständig: Sie lesen Postfächer, legen Termine an, versenden Nachrichten, ändern Daten oder lösen Bestellungen aus. Dasselbe gilt für Assistenten, die mit E-Mail, Kalender, Laufwerk oder CRM verbunden sind. Dafür gelten zusätzlich:
- Nur mit eigener Freigabe. Jeder Agent und jede neue Verbindung braucht eine eigene Freigabe nach Nr. 12, auch wenn das Tool selbst schon freigegeben ist.
- So wenig Rechte wie nötig. Ein Agent erhält nur Zugriff auf die Daten und Funktionen, die er für seine Aufgabe braucht, möglichst nur lesend.
- Mensch bestätigt nach außen. Bevor ein Agent etwas versendet, veröffentlicht, bezahlt, bestellt oder löscht, bestätigt ein Mensch den einzelnen Vorgang.
- Keine Zugangsdaten im Klartext. Passwörter und Schlüssel gehören nicht in Eingaben oder Anweisungen an den Agenten.
- Nachvollziehbar. Was der Agent getan hat, muss sich im Protokoll des Tools nachvollziehen lassen.
- Abschaltbar. Für jeden Agenten ist festgelegt, wer ihn sofort stoppen kann. Inhalte aus E-Mails, Webseiten oder Dokumenten, die einen Agenten zu etwas auffordern, sind keine Anweisungen von uns.
11. Verbotene und freigabepflichtige Einsätze
Verboten sind die Praktiken nach Art. 5 KI-VO, unter anderem manipulierende Techniken, die Ausnutzung von Schwächen bestimmter Personen, Social Scoring und das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz (außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen). Ausnahmen nach dieser Richtlinie gibt es dafür nicht.
Nur mit vorheriger Freigabe durch [Geschäftsführung] nach Prüfung des Datenschutzes:
- Unterstützung bei Personalentscheidungen, z. B. Vorauswahl von Bewerbungen oder Leistungsbewertung,
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Gesundheitsdaten,
- KI, die ohne vorherige Prüfung durch einen Menschen mit Kunden kommuniziert,
- KI-Agenten nach Nr. 10, die nach außen handeln.
Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung für eine Person trifft bei uns nie allein ein KI-System (Art. 22 DSGVO).
12. Neue Tools: so läuft die Freigabe
- Anfrage: Wer ein neues Tool, einen anderen Tarif, eine neue Funktion oder einen Agenten nutzen möchte, meldet sich bei [KI-Verantwortliche Person] mit Zweck, Datenstufe und Kosten.
- Prüfung: [KI-Verantwortliche Person] prüft den Tarif anhand von Anlage 3, bei personenbezogenen Daten mit [Datenschutzbeauftragte Person], und klärt, falls vorhanden, die Beteiligung des Betriebsrats.
- Eintrag: Ist alles geklärt, kommt das Tool mit Tarif, Zweck und Datenstufe in Anlage 1. Erst dann darf es genutzt werden.
Dasselbe gilt, wenn ein freigegebenes Tool neue Funktionen erhält, etwa Websuche, Zugriff auf E-Mails oder Dateien, oder wenn der Anbieter seine Bedingungen ändert.
13. KI-Kompetenz
Wer KI-Tools beruflich nutzt, erhält vor der ersten Nutzung eine Einweisung in diese Richtlinie und in die genutzten Tools: was sie können, wo ihre Grenzen liegen und welche Fehler typisch sind. Die Einweisung wird [jährlich] und bei neuen Tools aufgefrischt und in Anlage 2 dokumentiert. Damit ergreifen wir die Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, die Art. 4 KI-VO von uns verlangt.
14. Fehler, Vorfälle und Bedenken
Melden Sie sofort an [KI-Verantwortliche Person, E-Mail]:
- wenn personenbezogene Daten, Kundenunterlagen oder Geschäftsgeheimnisse in ein nicht freigegebenes Tool gelangt sind,
- wenn ein KI-Ergebnis fehlerhaft an Kunden oder an die Öffentlichkeit gegangen ist,
- wenn ein Agent etwas getan hat, das niemand bestätigt hat,
- wenn Ihnen ein Einsatz rechtlich oder ethisch bedenklich erscheint.
Bei personenbezogenen Daten kann eine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde bestehen, unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO). Betrifft der Vorfall Daten eines Kunden, für den wir im Auftrag arbeiten, informieren wir ihn unverzüglich. Deshalb zählt jede Stunde. [Falls vorhanden: Hinweise können auch über die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abgegeben werden.]
15. Zuständigkeiten
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| [Geschäftsführung] | gibt diese Richtlinie frei, trägt die Gesamtverantwortung, entscheidet über Einsätze nach Nr. 11 |
| [KI-Verantwortliche Person] | führt Anlage 1, prüft und gibt Tools, Tarife und Agenten frei (Nr. 12), organisiert die Einweisung (Nr. 13), nimmt Meldungen an (Nr. 14) |
| Führungskräfte und Projektleitungen | sorgen dafür, dass ihr Team die Richtlinie kennt, und klären vor KI-Einsatz für Kunden die Vorgaben nach Nr. 7 |
| alle Nutzenden | nutzen nur freigegebene Tools und Tarife, beachten die Datenampel, prüfen Ergebnisse, melden Vorfälle |
16. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Richtlinie gilt ab [Datum]. [KI-Verantwortliche Person] prüft sie mindestens einmal im Jahr und zusätzlich, wenn sich die Rechtslage ändert, neue Tools hinzukommen oder ein Vorfall es nahelegt. Bestehende Tools, die noch nicht in Anlage 1 stehen, werden bis [Datum, z. B. drei Monate nach Inkrafttreten] nachgemeldet und geprüft.
[Ort, Datum] · [Name, Geschäftsführung]
Anlage 1: Freigegebene KI-Tools
| Tool und Tarif | Erlaubte Zwecke | Höchste Datenstufe | Agent oder Verbindungen | Freigegeben am / von | Nächste Prüfung |
|---|---|---|---|---|---|
| [z. B. Microsoft 365 Copilot, Unternehmenstarif] | [Texte, Zusammenfassungen, Recherche] | [Gelb] | [nein] | [Datum / Name] | [Datum] |
Anlage 2: Einweisung und Kenntnisnahme
| Name | Einweisung am | Tools | Unterschrift |
|---|---|---|---|
Anlage 3: Prüffragen vor der Freigabe eines Tarifs
| Frage | Antwort und Fundstelle im Vertrag |
|---|---|
| Werden Eingaben, Dateien oder Ergebnisse zum Training verwendet? | |
| Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO? | |
| Wo werden die Daten verarbeitet und gespeichert, und ist eine Übermittlung außerhalb der EU abgesichert? | |
| Wie lange werden Eingaben und Verläufe gespeichert, und lässt sich das einstellen? | |
| Wer beim Anbieter kann auf unsere Daten zugreifen, und wann? | |
| Können wir Konten zentral anlegen, sperren und Rechte vergeben? | |
| Wem stehen die Rechte an den Ergebnissen zu? | |
| Welche Verbindungen zu E-Mail, Laufwerk oder anderen Systemen gibt es, und lassen sie sich abschalten? | |
| Wie informiert der Anbieter über Änderungen seiner Bedingungen? |
Muster der Kanzlei Caroline Herrmann, Rechtsanwältin. Frei verwendbar und anpassbar. Ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Warum braucht ein Unternehmen eine KI-Nutzungsrichtlinie?
Die vielen Einzelfragen rund um den KI-Einsatz lassen sich mit einem einzigen Dokument bündeln. Ohne Richtlinie entscheidet jeder Mitarbeiter für sich, was ein KI-Tool verarbeiten darf, was zu einem uneinheitlichen, kaum kontrollierbaren Einsatz mit Datenschutz- und Geheimnisschutzrisiken führt.
Was gehört in eine KI-Nutzungsrichtlinie?
Eine praktikable Richtlinie regelt die zugelassenen Tools samt Tarif, den Umgang mit personenbezogenen und vertraulichen Daten, die Prüfung des Outputs vor Verwendung, verbotene Einsätze etwa bei sensiblen Personalentscheidungen sowie die Verantwortung für Freigabe und Problemmeldung.
Erfüllt eine KI-Richtlinie die KI-Kompetenz-Pflicht?
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 KI-VO, heute in der Fassung des KI-Omnibus, Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz des Personals. Eine dokumentierte Richtlinie, kombiniert mit einer kurzen Einweisung, ist ein pragmatischer Weg, solche Maßnahmen nachweisbar umzusetzen, weil ohne Dokumentation im Ernstfall unklar bleibt, ob das Unternehmen ihr nachgekommen ist.
Muss der Betriebsrat bei der Einführung von KI mitbestimmen?
Führen Sie KI-Tools ein, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Mitarbeiter zu überwachen, unterliegt das der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wobei die technische Möglichkeit der Überwachung genügt. Ohne Betriebsrat entfällt diese Ebene, die Richtlinie bleibt aber wegen Art. 4 KI-VO faktisch geboten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Art. 4 KI-VO – KI-Kompetenz des Personals
- Verordnung (EU) 2026/1744 – KI-Omnibus, Neufassung von Art. 4 KI-VO
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen
- § 2 Abs. 1 Nr. 10 HinSchG – eingefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz, BGBl. 2026 I Nr. 223
Eine KI-Richtlinie, die einmal geschrieben und dann abgelegt wird, hilft Ihrem Team im Alltag wenig. Im Rechtssystem entstehen KI-Richtlinie, Freigabeweg und ein fester Überprüfungsrhythmus, damit die Regeln mit Ihren Tools mitwachsen. Rechtssystem: eine KI-Richtlinie, die aktuell bleibt
Sie brauchen eine KI-Nutzungsrichtlinie, die zu Ihrem Einsatz passt, und, wo nötig, eine Betriebsvereinbarung? In einem 60-minütigen Strategiegespräch klären wir den Rahmen. Vertiefend zu allen Facetten des betrieblichen KI-Einsatzes: der Leitfaden KI im Unternehmen einsetzen. Fachliche Begleitung im IT-Recht: IT-Recht als Leistung.