Kurz beantwortet: Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile, das Unternehmen bleibt als Einheit bestehen (bei der GmbH notariell, § 15 GmbHG). Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen. Der Käufer wählt gezielt aus und kann viele Altlasten zurücklassen, haftet aber teils kraft Gesetzes, etwa für Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang, für bestimmte Betriebssteuern und bei Firmenfortführung. Beide Wege unterscheiden sich erheblich bei Haftung, Steuern und Aufwand.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile; das Unternehmen bleibt als Einheit bestehen, bei der GmbH notariell beurkundet.
- Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen; der Käufer wählt gezielt aus und kann viele Altlasten zurücklassen, haftet aber teils kraft Gesetzes (§ 613a BGB, § 75 AO, § 25 HGB).
- Verträge gehen beim Asset Deal nicht automatisch über, Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang dagegen kraft Gesetzes, IP nur durch ausdrückliche Einzelübertragung.
- Die Wahl der Struktur hat erhebliche Folgen für Haftung und Steuern und gehört an den Anfang der Überlegungen.
Was passiert beim Share Deal mit den Anteilen?
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile an der Gesellschaft. Das Unternehmen bleibt als solches bestehen, nur die Eigentümer wechseln. Bei einer GmbH bedarf die Übertragung der Geschäftsanteile der notariellen Beurkundung (§ 15 GmbHG). Der große Vorteil liegt darin, dass alles als Einheit übergeht: Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter, ohne dass jeder Vertrag einzeln übertragen werden muss.
Die Kehrseite ist, dass der Käufer das Unternehmen mit allem übernimmt, auch mit Altlasten und unbekannten Risiken. Deshalb sind bei Share Deals die Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag besonders wichtig.
Was unterscheidet den Asset Deal vom Share Deal?
Beim Asset Deal kauft der Erwerber einzelne Wirtschaftsgüter, Code, Marken, Inventar, Kundenbeziehungen, die jeweils einzeln übertragen werden. Der Vorteil für den Käufer liegt darin, dass er gezielt auswählen und viele Altlasten zurücklassen kann. Der Preis dafür ist Aufwand und einige Fallstricke:
- Verträge gehen nicht automatisch über; für die Übernahme eines Vertrags braucht es in der Regel die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners.
- Arbeitsverhältnisse gehen dagegen kraft Gesetzes über, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner Identität übergeht: Dann tritt der Erwerber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB), die Mitarbeiter können widersprechen, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam.
- IP muss ausdrücklich und einzeln übertragen werden, was die Bedeutung einer sauberen Rechtekette unterstreicht.
- Altsteuern und Altverbindlichkeiten: Beim Asset Deal haftet der Erwerber kraft Gesetzes für bestimmte Altsteuern des Veräußerers (§ 75 AO) und bei Firmenfortführung für Altverbindlichkeiten (§ 25 HGB), dazu der Beitrag zur Steuerklausel im Unternehmenskaufvertrag.
Welche Struktur passt zu Ihrem Unternehmen?
Es gibt kein pauschales „besser“. Der Share Deal ist oft einfacher, weil das Unternehmen als Ganzes übergeht, er wird bei etablierten Gesellschaften mit vielen Verträgen bevorzugt. Der Asset Deal gibt dem Käufer mehr Kontrolle über das, was er übernimmt, und ist steuerlich manchmal attraktiver. Die Wahl hat erhebliche Folgen für Haftung und Steuern beider Seiten und gehört deshalb ganz an den Anfang der Überlegungen, nicht ans Ende. Wie eine Legal Due Diligence beide Strukturen im Detail prüft, zeigt der vertiefende Beitrag dazu. Unabhängig von der Struktur stellt sich die Frage, was den Verkäufer nach dem Closing bindet, dazu der Beitrag zum Wettbewerbsverbot des Verkäufers. Welche Freigaben und Bedingungen bis zum Closing je nach Struktur typischerweise anfallen, ordnet der Beitrag zu Conditions Precedent ein, und wie die Integration danach gelingt, der Beitrag zur Post-Merger-Integration.
Wie das in der Praxis aussieht
Ein Beispiel, wie es in dieser Form häufig vorkommt: Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer eines Anbieters von Planungssoftware für Gartenbaubetriebe mit rund 25 Mitarbeitenden bereiten den Verkauf vor. Ein Interessent will nur Software, Marke und Kundenbeziehungen übernehmen, die Gesellschafter würden lieber Anteile verkaufen. Zu klären ist, was beide Strukturen bedeuten. Beim Share Deal geht die GmbH mit allen Verträgen und Arbeitsverhältnissen als Einheit über, die Übertragung der Anteile wird notariell beurkundet. Beim Asset Deal braucht die Übernahme jedes Kundenvertrags in der Regel die Zustimmung des Kunden, und die Rechte am Code werden einzeln übertragen. Ob die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergehen, hängt davon ab, ob mit Software, Marke und Kundenbeziehungen ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner Identität übergeht; das wird vorab geprüft.
Danach trennen sich die Wege. Hängt der Wert an vielen Kundenverträgen, spricht der Aufwand für den Share Deal, und der Käufer sichert Altlasten über Garantien und Freistellungen ab. Besteht er auf dem Asset Deal, wird früh geplant, welche Kunden zustimmen müssen. Bei Fortführung der Firma haftet der Erwerber für Altverbindlichkeiten, für bestimmte Altsteuern ebenfalls. Die steuerlichen Folgen bewertet die Steuerberatung. Am Ende ist die Struktur entschieden, bevor über den Preis verhandelt wird. Wie Verkäufe laufend begleitet werden, zeigt die Externe Rechtsabteilung.
Häufige Fragen
Was passiert beim Share Deal mit den Anteilen?
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile an der Gesellschaft. Das Unternehmen bleibt als solches bestehen, nur die Eigentümer wechseln. Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter, ohne dass jeder Vertrag einzeln übertragen werden muss. Die Kehrseite ist, dass der Käufer das Unternehmen mit allen Altlasten und unbekannten Risiken übernimmt.
Was unterscheidet den Asset Deal vom Share Deal?
Beim Asset Deal kauft der Erwerber einzelne Wirtschaftsgüter wie Code, Marken, Inventar und Kundenbeziehungen, die jeweils einzeln übertragen werden. Der Vorteil liegt darin, dass er gezielt auswählen und viele Altlasten zurücklassen kann. Kraft Gesetzes haftet er aber für bestimmte Betriebssteuern (§ 75 AO) und bei Firmenfortführung für Altverbindlichkeiten (§ 25 HGB). Der Preis dafür ist Aufwand: Verträge brauchen die Zustimmung des Vertragspartners, IP muss ausdrücklich übertragen werden.
Muss die Übertragung von GmbH-Anteilen notariell beurkundet werden?
Ja. Bei einer GmbH bedarf die Übertragung der Geschäftsanteile der notariellen Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ohne diese Form ist die Anteilsübertragung nicht wirksam.
Was geschieht beim Asset Deal mit den Arbeitsverhältnissen?
Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes über, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner Identität auf den Erwerber übergeht. Dann tritt der Erwerber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Die Mitarbeiter können widersprechen, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 15 GmbHG – notarielle Beurkundung der Übertragung von Geschäftsanteilen
- § 613a BGB – Übergang der Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang
Den größeren Zusammenhang, von der Vorbereitung über die Prüfung bis zur Integration nach dem Closing, ordnet der Leitfaden zu M&A für Softwareunternehmen ein.
Ob Asset Deal oder Share Deal passt, hängt an Verträgen, Rechten und Haftungsfragen, die die Geschäftsführung im Verkaufsprozess erst zusammentragen muss. Eine externe Rechtsabteilung begleitet Zukäufe und Exit laufend und kennt Ihre Gesellschaft, bevor die Struktur verhandelt wird. Externe Rechtsabteilung: Begleitung bei Zukauf und Exit
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