Kurz beantwortet: Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile, das Unternehmen bleibt als Einheit bestehen (bei der GmbH notariell, § 15 GmbHG). Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, der Käufer wählt gezielt aus und lässt Altlasten zurück. Beide Wege unterscheiden sich erheblich bei Haftung, Steuern und Aufwand.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile; das Unternehmen bleibt als Einheit bestehen, bei der GmbH notariell beurkundet.
- Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen; der Käufer wählt gezielt aus und lässt Altlasten zurück.
- Verträge gehen beim Asset Deal nicht automatisch über, Arbeitsverhältnisse dagegen kraft Gesetzes, IP nur durch ausdrückliche Einzelübertragung.
- Die Wahl der Struktur hat erhebliche Folgen für Haftung und Steuern und gehört an den Anfang der Überlegungen.
Was passiert beim Share Deal mit den Anteilen?
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile an der Gesellschaft. Das Unternehmen bleibt als solches bestehen, nur die Eigentümer wechseln. Bei einer GmbH bedarf die Übertragung der Geschäftsanteile der notariellen Beurkundung (§ 15 GmbHG). Der große Vorteil liegt darin, dass alles als Einheit übergeht: Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter, ohne dass jeder Vertrag einzeln übertragen werden muss.
Die Kehrseite ist, dass der Käufer das Unternehmen mit allem übernimmt, auch mit Altlasten und unbekannten Risiken. Deshalb sind bei Share Deals die Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag besonders wichtig.
Was unterscheidet den Asset Deal vom Share Deal?
Beim Asset Deal kauft der Erwerber einzelne Wirtschaftsgüter, Code, Marken, Inventar, Kundenbeziehungen, die jeweils einzeln übertragen werden. Der Vorteil für den Käufer liegt darin, dass er gezielt auswählen und Altlasten zurücklassen kann. Der Preis dafür ist Aufwand und einige Fallstricke:
- Verträge gehen nicht automatisch über; für die Übernahme eines Vertrags braucht es in der Regel die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners.
- Arbeitsverhältnisse gehen dagegen kraft Gesetzes über: Beim Betriebsübergang tritt der Erwerber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB), die Mitarbeiter können widersprechen, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam.
- IP muss ausdrücklich und einzeln übertragen werden, was die Bedeutung einer sauberen Rechtekette unterstreicht.
Welche Struktur passt zu Ihrem Unternehmen?
Es gibt kein pauschales „besser“. Der Share Deal ist oft einfacher, weil das Unternehmen als Ganzes übergeht, er wird bei etablierten Gesellschaften mit vielen Verträgen bevorzugt. Der Asset Deal gibt dem Käufer mehr Kontrolle über das, was er übernimmt, und ist steuerlich manchmal attraktiver. Die Wahl hat erhebliche Folgen für Haftung und Steuern beider Seiten und gehört deshalb ganz an den Anfang der Überlegungen, nicht ans Ende. Wie eine Legal Due Diligence beide Strukturen im Detail prüft, zeigt der vertiefende Beitrag dazu.
Häufige Fragen
Was passiert beim Share Deal mit den Anteilen?
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile an der Gesellschaft. Das Unternehmen bleibt als solches bestehen, nur die Eigentümer wechseln. Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter, ohne dass jeder Vertrag einzeln übertragen werden muss. Die Kehrseite ist, dass der Käufer das Unternehmen mit allen Altlasten und unbekannten Risiken übernimmt.
Was unterscheidet den Asset Deal vom Share Deal?
Beim Asset Deal kauft der Erwerber einzelne Wirtschaftsgüter wie Code, Marken, Inventar und Kundenbeziehungen, die jeweils einzeln übertragen werden. Der Vorteil liegt darin, dass er gezielt auswählen und Altlasten zurücklassen kann. Der Preis dafür ist Aufwand: Verträge brauchen die Zustimmung des Vertragspartners, IP muss ausdrücklich übertragen werden.
Muss die Übertragung von GmbH-Anteilen notariell beurkundet werden?
Ja. Bei einer GmbH bedarf die Übertragung der Geschäftsanteile der notariellen Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ohne diese Form ist die Anteilsübertragung nicht wirksam.
Was geschieht beim Asset Deal mit den Arbeitsverhältnissen?
Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes über. Beim Betriebsübergang tritt der Erwerber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Die Mitarbeiter können widersprechen, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 15 GmbHG – notarielle Beurkundung der Übertragung von Geschäftsanteilen
- § 613a BGB – Übergang der Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang
Den größeren Zusammenhang, von der Vorbereitung über die Prüfung bis zur Integration nach dem Closing, ordnet der Leitfaden zu M&A für Softwareunternehmen ein.
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