Kurz beantwortet: Beim Exit wird die IP-Kette zur Nagelprobe. Code von Angestellten steht dem Arbeitgeber meist kraft Gesetzes zu (§ 69b UrhG), bei Freelancern und Agenturen zählt dagegen nur die vertragliche Rechteeinräumung (§ 31 UrhG). Fehlt sie, muss sie im Verkaufsprozess unter Zeitdruck nachgeholt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Exit wird die IP-Kette zur Nagelprobe; der Käufer zahlt für die Gewissheit, dass alle Rechte am Produkt beim Unternehmen liegen.
  • Code von Angestellten steht dem Arbeitgeber meist kraft Gesetzes zu, bei Freelancern und Agenturen zählt dagegen nur die vertragliche Rechteeinräumung.
  • Typische Lücken entstehen bei externen Entwicklern, bei Agenturverträgen und bei Open-Source-Komponenten ohne dokumentierte Lizenzlage.
  • Wer die Rechtekette früh ordnet, verhandelt aus der Stärke, statt unter Zeitdruck im Verkaufsprozess nachbessern zu müssen.

Wem gehört der Code vor dem Verkauf?

Beim Verkauf eines Softwareunternehmens wird die IP-Kette zur Nagelprobe. Der Käufer zahlt vor allem für eines: die Gewissheit, dass sämtliche Rechte am Produkt tatsächlich beim Unternehmen liegen. Ob die Rechte beim Unternehmen liegen, hängt davon ab, wer den Code geschaffen hat. Bei Angestellten ist die Lage günstig: Code, den ein Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben schreibt, steht dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zu (§ 69b UrhG). Bei Freelancern und Agenturen dagegen gibt es keinen automatischen Übergang, hier zählt nur, was vertraglich als Nutzungsrecht eingeräumt wurde (§ 31 UrhG), und im Zweifel wird eng zugunsten des Urhebers ausgelegt. Neben dem Code ist häufig der aufgebaute Datenbestand ein eigenes Asset mit eigenem Schutzrecht, dazu der Beitrag zum Schutz des Datenbankherstellers.

Wo entstehen die typischen Lücken in der Rechtekette?

Genau hier findet die Due Diligence typische Schwachstellen: ein Feature, das vor Jahren ein externer Entwickler ohne saubere Rechteeinräumung gebaut hat; eine Agentur, deren Vertrag die Nutzungsrechte nicht ausdrücklich und umfassend überträgt; Open-Source-Komponenten ohne dokumentierte Lizenzlage. Wird das erst im Verkaufsprozess entdeckt, muss die Rechteübertragung unter Zeitdruck und in schlechter Verhandlungsposition nachgeholt werden, falls der frühere Entwickler überhaupt noch erreichbar und kooperativ ist. Welche Bedingungen Open-Source-Lizenzen an Ihren Code knüpfen und wann ein Verstoß die Nutzungserlaubnis rückwirkend entfallen lässt, ordnet der Beitrag zu Open-Source-Lizenzen im eigenen Produkt ein.

Wie unterscheidet sich die IP-Übertragung bei Asset und Share Deal?

Wie die IP übergeht, hängt von der Deal-Struktur ab. Beim Share Deal bleibt die IP beim Unternehmen, es wechselt nur der Eigentümer, eine gesonderte IP-Übertragung ist nicht nötig. Beim Asset Deal dagegen müssen die Rechte ausdrücklich und hinreichend bestimmt einzeln übertragen werden; eine pauschale Formel „alle IP-Rechte gehen über“ greift oft zu kurz. Das macht eine saubere, dokumentierte Rechtekette gerade beim Asset Deal unverzichtbar.

Wann sollten Sie die Rechtekette aufräumen?

Fast alle IP-Lücken lassen sich schließen, wenn man sie früh angeht, mit klaren Rechteeinräumungsklauseln in allen Entwickler-, Freelancer- und Agenturverträgen und einem Überblick über die eingesetzten Open-Source-Komponenten. Wer die Kette lange vor dem Exit ordnet, verhandelt aus der Stärke, statt teure Zugeständnisse zu machen, weil ein Nachweis fehlt. Dieser Punkt ist Teil jeder soliden Due-Diligence-Readiness. Entstand ein Teil des Produkts in gemeinsamer Entwicklung mit einem Partner, kommt die Frage der Ergebniszuordnung hinzu, dazu der Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung mit Partnern.

Wie das in der Praxis aussieht

Ein Beispiel, wie es in dieser Form häufig vorkommt: Die Gesellschafter eines Anbieters von Software für Seilbahn- und Skiliftbetreiber mit rund 18 Mitarbeitenden denken an einen Verkauf in zwei Jahren. Der Kern stammt von angestellten Entwicklern, die Kassen-App von einer Agentur, deren Vertrag nur „alle Rechte“ nennt, und ein Modul für Drehkreuze von einem Freelancer, der inzwischen im Ausland lebt. Die Open-Source-Komponenten sind nicht dokumentiert. Zu klären ist für jeden Baustein, wie die Rechte zum Unternehmen kamen. Code von Angestellten steht dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zu, bei Agentur und Freelancer zählt nur die vertragliche Einräumung.

Danach trennen sich die Wege. Ist der Freelancer erreichbar, wird jetzt eine ausdrückliche Rechteeinräumung nachgeholt, ohne Zeitdruck. Ist er es nicht, wird die bestehende Einräumung nach dem Vertragszweck ausgelegt und geprüft, ob das Modul ersetzbar ist. Mit der Agentur wird die pauschale Formel durch benannte Nutzungsarten ersetzt, und für die Open-Source-Komponenten entsteht ein Verzeichnis der Lizenzen. Bei einem Asset Deal gehen die Rechte zudem einzeln über. Am Ende lässt sich die Rechtekette belegen. Wo sie heute Lücken hat, zeigt das Rechtliche Audit.

Häufige Fragen

Wem gehört der Code vor dem Verkauf?

Das hängt davon ab, wer den Code geschaffen hat. Code, den ein Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben schreibt, steht dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zu (§ 69b UrhG). Bei Freelancern und Agenturen gibt es keinen automatischen Übergang; hier zählt nur, was vertraglich als Nutzungsrecht eingeräumt wurde (§ 31 UrhG), und im Zweifel wird eng zugunsten des Urhebers ausgelegt.

Wo entstehen die typischen Lücken in der Rechtekette?

Die Due Diligence findet typische Schwachstellen bei einem Feature, das ein externer Entwickler ohne saubere Rechteeinräumung gebaut hat, bei einer Agentur, deren Vertrag die Nutzungsrechte nicht ausdrücklich und umfassend überträgt, und bei Open-Source-Komponenten ohne dokumentierte Lizenzlage.

Wie unterscheidet sich die IP-Übertragung bei Asset und Share Deal?

Beim Share Deal bleibt die IP beim Unternehmen, es wechselt nur der Eigentümer, eine gesonderte IP-Übertragung ist nicht nötig. Beim Asset Deal dagegen müssen die Rechte ausdrücklich und hinreichend bestimmt einzeln übertragen werden; eine pauschale Formel greift oft zu kurz.

Wann sollten Sie die Rechtekette aufräumen?

Möglichst früh und lange vor dem Exit, mit klaren Rechteeinräumungsklauseln in allen Entwickler-, Freelancer- und Agenturverträgen und einem Überblick über die eingesetzten Open-Source-Komponenten. Wer die Kette früh ordnet, verhandelt aus der Stärke, statt teure Zugeständnisse zu machen, weil ein Nachweis fehlt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • § 69b UrhG – Rechte an Computerprogrammen im Arbeits- und Dienstverhältnis
  • § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten

Den größeren Zusammenhang, von der Vorbereitung über die Prüfung bis zur Integration nach dem Closing, ordnet der Leitfaden zu M&A für Softwareunternehmen ein.

Lücken in der Rechtekette fallen meist erst auf, wenn ein Käufer prüft und die Zeit knapp ist. Das Rechtliche Audit prüft Ihre Arbeits-, Freelancer- und Lizenzverträge vorher und zeigt, welche Lücken zuerst zu schließen sind. Rechtliches Audit: IP-Kette vor dem Exit prüfen

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