Verträge, die im Alltag laufen und im Streitfall halten.

Vertragsrecht und Vertragsgestaltung für wachsende KMU: vom ersten Kundenvertrag über AGB und Einkaufsbedingungen bis zum Rahmenvertrag mit dem Konzern-Einkauf. Ich baue Ihre Verträge als System, nicht als Sammlung von Vorlagen: aufeinander abgestimmt, im Team anwendbar und für den Tag gemacht, an dem es Streit gibt. Aus acht Jahren auf der Unternehmensseite weiß ich, welche Klausel den Abschluss wirklich aufhält und welche nur nach Risiko aussieht.

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Welcher Vertragsanlass beschäftigt Sie gerade?

Drei Anlässe führen die meisten wachsenden Unternehmen zu diesem Thema. Jeder führt zur passenden Vertiefung, keine Ferndiagnose.

  1. Ihr Kunde legt sein eigenes Vertragswerk vor? Der Einkauf schickt sein Papier oder streicht Ihre Klauseln im Redlining. Wie Sie Ihre Position halten, ohne den Abschluss zu gefährden, zeigt Redlining: das Kundenpapier verhandeln.
  2. Ihre Verträge stammen aus dem Internet oder von KI-Tools? Vorlagen schweigen genau dort, wo es teuer wird: Haftung, Nutzungsrechte, Exit. Worauf Sie bei der Prüfung achten müssen, ordnet KI-generierte Verträge & Pflichttexte richtig prüfen ein.
  3. Verträge stapeln sich, niemand hat den Überblick? Jeder Kunde, Freelancer und Anbieter bringt Papier, mal geprüft, mal nicht. Wie Freigaben und ein Register Ordnung schaffen, zeigt Vertragsfreigabe-Prozesse.

Vertragsgestaltung als System: abgestimmt, anwendbar, belastbar

Vertragsrecht regelt, was zwischen Ihnen und Kunden, Lieferanten, Partnern und Mitarbeitenden gilt. Vertragsgestaltung entscheidet, ob diese Regeln im Alltag funktionieren: ob Ihr Team weiß, welche Vorlage wann gilt, wer freigibt und was bei Abweichungen passiert. Ich liefere beides, entlang Ihres Geschäftsmodells und nicht als Textbaustein von der Stange.

Kunden- & Projektverträge

Angebot, Leistungsbeschreibung, Abnahme, Zahlung und Haftung so geregelt, dass ein einzelnes Projekt nie zum Existenzrisiko wird. Verhandelt für den Tag, an dem es Streit gibt.

AGB & Einkaufsbedingungen

AGB, die im B2B-Geschäft wirksam einbezogen sind und der AGB-Kontrolle standhalten. Dazu Einkaufsbedingungen (AEB), die Nachforderungen Ihrer Dienstleister begrenzen.

Rahmen-, Liefer- & Dienstleistungsverträge

Wiederkehrende Geschäftsbeziehungen auf einer Grundlage, die Laufzeit, Preisanpassung, Service-Level und Kündigung sauber regelt, auch gegenüber dem Konzern-Einkauf.

Vertragsarchitektur & Register

Welche Vorlage wann gilt, wer freigibt, wo Verträge und Fristen liegen: Vertragsarchitektur, Genehmigungsmatrix und Register, mit denen Ihr Team ohne Rückfrage arbeitet.

Verträge, die im Alltag laufen. Und im Streitfall halten.

Vertragstypen, die ich für Sie gestalte und verhandle

Vom Erstkontakt bis zur laufenden Zusammenarbeit, auf Kunden- wie auf Lieferantenseite: sieben Felder, in denen wachsende Unternehmen Verträge brauchen, die halten.

  • Geheimhaltung (NDA) & Absichtserklärung

    Das erste Dokument vor jedem Projekt, Pilot oder Investorengespräch. Reichweite, Laufzeit und Vertragsstrafe so gesetzt, dass Sie geschützt sind, ohne den Deal zu bremsen. NDAs richtig aufsetzen & managen →

  • Kooperations- & Partnerverträge

    Gemeinsame Entwicklung, Vertriebspartnerschaft, Weißmarken: Wem gehört das Ergebnis, wer darf es verwerten, wie endet die Zusammenarbeit? Geklärt, bevor es Umsatz gibt. Gemeinsame Entwicklung: wem gehören die Ergebnisse? →

  • Freelancer-, Dienstleister- & Subunternehmerverträge

    Wer für Sie liefert, muss Rechte und Pflichten lückenlos weitergeben, sonst reicht Ihre Rechtekette nicht bis zum Kunden. Verträge, die die Lieferkette schließen. Nutzungsrechte richtig einräumen →

  • Lieferanten- & Einkaufsverträge

    Auf der Einkaufsseite diktieren oft die Lieferanten die Bedingungen. Einkaufsbedingungen, Rahmenlieferverträge und Software-Einkauf (SaaS, Cloud, Tools) so verhandelt, dass Haftung, Verfügbarkeit, Datennutzung und Exit zu Ihren Gunsten geregelt sind. Eingekaufte KI-Tools: Ihre Pflichten als Betreiber →

  • Lizenz- & Nutzungsverträge

    Software, Inhalte, Marken und Daten: Nutzungsrechte so eingeräumt oder übertragen, dass Umfang, Dauer und Weitergabe eindeutig sind und Ihr Geschäftsmodell nicht blockiert wird. Nutzungsrechte übertragen →

  • Anstellungs- & Geschäftsführerverträge

    Wenn das Team wächst: Anstellungsverträge, Geschäftsführer-Anstellung, Aufhebungen und interne Richtlinien, abgestimmt mit Gesellschaftsvertrag und Beteiligungsprogramm. Wirtschaftsrecht →

  • Internationale Verträge

    Ich berate im deutschen Recht. Bei Verträgen mit Kunden oder Partnern im Ausland prüfe und verhandle ich Rechtswahl, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln sowie Haftungsstandards angelsächsischer Prägung, damit der Vertrag nicht an der ersten Streitfrage scheitert. Ist ausländisches Recht maßgeblich, koordiniere ich eine Anwältin oder einen Anwalt für das jeweilige Recht, sauber abgegrenzt. Rechtswahl & Gerichtsstand →

Die Klauseln, an denen es teuer wird

Nicht der Vertrag als Ganzes entscheidet, sondern sechs Stellen darin. Genau dort prüfe und verhandle ich zuerst.

  • Haftungsbegrenzung

    Eine zu weit gefasste oder fehlende Klausel kippt im Streitfall komplett. Gestufte Grenzen, die der AGB-Kontrolle standhalten und Ihr Risiko real begrenzen. Haftung & Indemnification →

  • Laufzeit, Kündigung & Verlängerung

    Automatische Verlängerung, Kündigungsfristen und Sonderkündigung so gesetzt, dass Sie planen können und im B2C-Geschäft die gesetzlichen Grenzen einhalten. Auto-Renewal & Kündigung →

  • Zahlung, Verzug & Preisanpassung

    Zahlungsziele, Verzugszinsen und Preisanpassungsklauseln, die Ihre Liquidität schützen und vor Gericht Bestand haben. Zahlungsziele & Verzugszinsen →

  • Leistungsbeschreibung & Abnahme

    Was geschuldet ist, wann es abgenommen gilt und was bei Change Requests passiert: die Klauseln, die über Nachforderungen und unbezahlte Stunden entscheiden. Die Abnahme im Projekt →

  • Vertragsstrafe & Service-Level

    Pönalen und Service Credits sind im B2B zulässig, aber nur in Grenzen. Verhandelt so, dass sie Ihr Risiko deckeln statt es zu öffnen. Vertragsstrafen im B2B →

  • Rechtswahl & Gerichtsstand

    Wo und nach welchem Recht gestritten wird, entscheidet über Kosten und Chancen jedes Streitfalls, gerade bei Kunden außerhalb Deutschlands. Rechtswahl & Gerichtsstand →

Vertragsverhandlung: mit dem Geschäft im Hinterkopf, nicht mit dem Paragrafen

Ein Vertrag soll den Deal ermöglichen, nicht verhindern. Ich verhandle aus acht Jahren auf der Unternehmensseite: Ich kenne die Seite des Tisches, an der entschieden wird, und weiß, welche Klausel den Abschluss wirklich gefährdet und welche nur nach Risiko aussieht.

  1. Ziel vor Klausel. Bevor wir eine Zeile verhandeln, ist klar, was der Vertrag für Ihr Geschäft leisten muss: Umsatz sichern, Risiko deckeln, Abhängigkeit vermeiden. Daran misst sich jede Position.
  2. Prioritäten und Verhandlungsmasse. Welche Punkte sind unverhandelbar, welche sind Tauschmasse, wo liegt Ihre Schmerzgrenze? Sie gehen mit einer Linie an den Tisch, nicht mit einer Wunschliste.
  3. Redlining und Playbook. Das Papier der Gegenseite wird strukturiert kommentiert, jede Änderung mit Begründung und Formulierungsvorschlag. Wiederkehrende Punkte landen in einem Playbook, damit Ihr Vertrieb sie beim nächsten Mal selbst beantwortet.
  4. Taktik am Tisch. Reihenfolge, Paketlösungen, Alternativen und der Moment für das Zugeständnis: Sie treten souverän auf, weil Sie wissen, welche Punkte tragen. Auf Wunsch verhandle ich direkt mit dem Einkauf oder der Rechtsabteilung Ihres Kunden.

Vertragsverhandlung: Strategie und Taktik im Detail →

Typische Verhandlungslagen

Vier Situationen, die wachsende Unternehmen regelmäßig an den Tisch bringen.

  • Der Konzern-Einkauf schickt seinen Standardvertrag

    Nicht komplett annehmen, nicht komplett ablehnen. Die Klauseln, die Ihr Risiko verschieben, werden markiert und mit marktüblichen Alternativen belegt. Der Rest bleibt, damit der Abschluss nicht am Formalen scheitert. Redlining: das Kundenpapier verhandeln →

  • Der Kunde verlangt unbegrenzte Haftung

    Haftung wird nicht gestrichen, sondern gestuft: Obergrenzen je Schadensart, Ausnahmen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Versicherungsdeckung als Anker. So bleibt der Deal, und Ihr Existenzrisiko bleibt draußen. Haftung & Indemnification →

  • Der Lieferant diktiert seine Bedingungen

    Auf der Einkaufsseite sind Verfügbarkeit, Datennutzung, Preisanpassung und Exit die Hebel. Was sich nicht verhandeln lässt, wird dokumentiert und intern abgesichert, statt stillschweigend akzeptiert.

  • Der Partner will Exklusivität

    Exklusivität ist Tauschmasse, kein Geschenk: befristet, auf Regionen oder Segmente begrenzt, mit Mindestabnahme und klarer Ausstiegsregel. Sonst blockiert ein Vertrag Ihr nächstes Geschäftsjahr.

Drei Schritte. Dann steht Ihr Vertragswerk.

  1. 1
    Analyse

    Wir sichten Ihre bestehenden Verträge und Vorlagen und priorisieren die Klauseln mit dem größten Risiko. Sie sehen sofort, wo es zählt, nicht alles auf einmal.

  2. 2
    Strategie

    Sie erhalten eine Entscheidungsvorlage, keine Abhandlung: welche Verträge neu, welche überarbeitet, welche Klauseln verhandelt werden, jede Empfehlung mit Begründung.

  3. 3
    Umsetzung

    Vertragswerk, Vorlagen und Freigabewege stehen: geprüft, dokumentiert, im Team anwendbar. Sie unterschreiben und kommen weiter.

Laufende Betreuung oder abgegrenzter Auftrag? Die Modelle und die Preislogik stehen auf der Seite Externe Rechtsabteilung →

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Womit Mandanten zu mir kommen

  1. AGB erstellen oder überarbeiten lassen: rechtssicher einbezogen und auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten, für B2B und B2C.
  2. Einen vorgelegten Vertrag prüfen lassen: bevor Sie unterschreiben, mit klarer Einschätzung der kritischen Klauseln und Formulierungsvorschlägen für die Verhandlung.
  3. Ein Vertragsset für das Tagesgeschäft aufbauen lassen: Angebot, Kundenvertrag, AGB, NDA und Freelancer-Vertrag, aufeinander abgestimmt.
  4. Verträge ordnen und Freigaben regeln lassen: Register, Genehmigungsmatrix und Vorlagen, damit nichts mehr am Schreibtisch der Geschäftsführung hängt.

Unsicher, welche Flanke Sie zuerst trifft? Legal Readiness Check starten →

★★★★★Google-Rezension

Ich habe die Zusammenarbeit mit Frau Herrmann sehr geschätzt. Bei Kundenverträgen, AVV und Datenschutz hat sie mich kompetent, schnell und unkompliziert unterstützt und komplexe Themen verständlich auf den Punkt gebracht. Ich empfehle sie uneingeschränkt weiter.
Tina Gosewinkel Mandantin

Rechtsrahmen

Häufige Fragen

Reicht nicht eine gute Vorlage aus dem Internet?+
Für den Anfang vielleicht, im Streitfall selten. Vorlagen schweigen genau dort, wo es teuer wird: Haftung, Nutzungsrechte, Abnahme, Exit. Und sie passen nicht zu Ihrem Geschäftsmodell. Ich prüfe, was Sie haben, und baue nur das neu, was wirklich fehlt.
Sind meine AGB im B2B-Geschäft überhaupt wirksam?+
Nur, wenn sie wirksam einbezogen sind und der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB standhalten. Gegenüber Unternehmern gelten etwas weitere Grenzen (§ 310 BGB), aber keine Freiheit. Eine unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg.
Der Kunde schickt seinen eigenen Vertrag, was jetzt?+
Nicht komplett annehmen, nicht komplett ablehnen. Ich prüfe das Kundenpapier strukturiert, markiere die Klauseln, die Ihr Risiko verschieben, und liefere Formulierungsvorschläge, mit denen Sie in die Verhandlung gehen.
Wie schnell geht eine Vertragsprüfung?+
Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags). Bei einem vorgelegten Vertrag erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine Einschätzung der kritischen Punkte. Den Umfang und den Festpreis kennen Sie vor Beginn.

Weitere Fragen? Alle Antworten in der FAQ →

Leitfäden und Beiträge zum Thema

Noch nicht bereit für ein Gespräch? Kostenlose Checkliste

Die 5 Vertragsklauseln, die in Standardvorlagen oft fehlen. Haftungsbegrenzung, Nutzungsrechte, Zahlung, Abnahme und Exit in einem Durchgang geprüft.

CH

Ein Vertrag liegt auf dem Tisch, oder Ihr Vertragsset soll endlich stehen? Im 30-minütigen Strategiegespräch wissen Sie, wo Ihr Risiko liegt.

Schicken Sie Ihren Entwurf oder das Papier Ihres Kunden vorab, oder bringen Sie Ihre Fragen mit. Im 30-minütigen Strategiegespräch zeige ich Ihnen die kritischen Punkte: klar, direkt, ohne Juristendeutsch. Wenn Sie weitergehen, erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot vor Mandatsbeginn, keine offene Stundenuhr.

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Vertraulich nach § 43a BRAO. Ohne Verpflichtung. Erstreaktion innerhalb von 48 Stunden (werktags).

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