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Kundenverträge & AGB: Der Leitfaden

Ihre Kundenverträge entscheiden in jeder Branche und gegenüber Geschäftskunden wie Verbrauchern darüber, wann Sie Ihr Geld bekommen, wofür Sie haften und welche Bedingungen im Streitfall gelten. Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Fragen für Gründer, Geschäftsführer und alle, die im Unternehmen Verträge verantworten, und führt zu den vertiefenden Beiträgen.

◆Rechtsstand Oktober 2026

1. AGB oder Individualvertrag

Wer mit Vertragsvorlagen arbeitet, verwendet in aller Regel AGB. Nach § 305 Abs. 1 BGB kommt es darauf an, ob Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und von einer Seite gestellt werden, während Bezeichnung und Form des Dokuments keine Rolle spielen. Ausgehandelt und damit keine AGB ist eine Klausel erst, wenn Sie ihren Inhalt ernsthaft zur Verhandlung gestellt haben. Bedeutsam ist das, weil AGB der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen, und zwar auch gegenüber Unternehmern.

Eine Klausel, die diese Kontrolle nicht besteht, entfällt vollständig, und an ihre Stelle tritt das Gesetz (§ 306 BGB). Die Gerichte führen eine zu weit gehende Klausel nicht auf das gerade noch zulässige Maß zurück. Vertiefend: Individualvertrag oder AGB und AGB erstellen und prüfen.

2. Wie der Vertrag zustande kommt

Welche Bedingungen gelten, entscheidet sich beim Vertragsschluss. Eine Bestellung, die vom Angebot abweicht, gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot, und wer danach ohne Widerspruch liefert, nimmt dieses neue Angebot in der Regel an. Verweisen beide Seiten auf ihre eigenen Geschäftsbedingungen, gilt nach herrschender Auffassung nur das Übereinstimmende, im Übrigen das Gesetz. Große Kunden setzen ihre Einkaufsbedingungen häufig schon über das Lieferantenportal durch.

Vertiefend: Angebot, Auftragsbestätigung, E-Mail, Wessen AGB gelten? und Einkaufsbedingungen großer Kunden.

3. Verträge mit Geschäftskunden

Im Geschäft zwischen Unternehmen haben Sie mehr Gestaltungsspielraum als gegenüber Verbrauchern, aber keinen unbegrenzten. Die wirtschaftlich wichtigsten Regelungen betreffen den Leistungsinhalt, die Abnahme und Fälligkeit der Vergütung, die Mängelrechte und die Haftung. Ob Sie Tätigkeit oder Erfolg schulden, bestimmt, ob Ihr Kunde abnehmen muss und wann Ihre Vergütung fällig wird. Beim beiderseitigen Handelskauf muss Ihr Kunde Mängel nach § 377 HGB unverzüglich rügen. Und eine Haftungsbegrenzung hält in AGB nur, wenn sie Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Pflichten in der gebotenen Weise ausnimmt.

4. Verträge mit Verbrauchern

Verkaufen Sie auch an Verbraucher, gelten für Ihre Verträge deutlich strengere Regeln. AGB müssen bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen werden, die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB gelten unmittelbar, und schon vorformulierte Bedingungen für einen einzigen Vertrag unterliegen der Kontrolle (§ 310 Abs. 3 BGB). Im Online-Vertrieb kommen Pflichten im Bestellprozess hinzu. Die Bestellschaltfläche muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j BGB). Seit dem 19. Juni 2026 muss außerdem eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstehen (§ 356a BGB), und für online abschließbare Abonnements und andere Dauerschuldverhältnisse ist eine Kündigungsschaltfläche vorgeschrieben (§ 312k BGB). Laufzeitklauseln dürfen den Kunden in AGB höchstens zwei Jahre binden und sich danach nur auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit verlängern (§ 309 Nr. 9 BGB).

5. Vom Einzeldokument zum Vertragswerk

In vielen Unternehmen sind Kundenverträge über Jahre gewachsen. Der Vertrieb nutzt eine ältere Vorlage, im Webshop stehen andere AGB als im Angebot, und jede Abweichung landet bei der Geschäftsführung. Die Korrektur einzelner Klauseln hilft dann nur begrenzt, solange nicht auch AGB, Rahmenvertrag, Bestellformulare, Leistungsbeschreibungen und der Ablauf vom Angebot bis zur Bestätigung aufeinander abgestimmt sind und Ihr Team seine Spielräume in Verhandlungen kennt.

Geht es vor allem um AGB und Pflichtangaben für Ihr heutiges Leistungsangebot, ist der Rechtliche Außenauftritt der passende Einstieg. Besteht bereits ein gewachsener Bestand, zeigt das Rechtliche Audit, wo Ihre Verträge stehen und was zuerst zu tun ist. Soll ein abgestimmtes Vertragswerk mit Anleitungen für Ihr Team entstehen, ist das Rechtssystem der vollständige Weg.

Ihre Verträge stammen aus verschiedenen Jahren und jede Abweichung landet bei der Geschäftsführung? Im Erstgespräch ordne ich ein, ob einzelne Dokumente genügen oder ein abgestimmtes Vertragswerk sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Sind unsere Vertragsvorlagen rechtlich AGB?+
In aller Regel ja, wenn Sie dieselbe Vorlage für mehrere Kunden verwenden und ihren Inhalt vorgeben. Auf Bezeichnung und Form des Dokuments kommt es nicht an. Keine AGB sind nur Klauseln, über deren Inhalt ernsthaft verhandelt wurde.
Brauchen wir getrennte AGB für Geschäftskunden und Verbraucher?+
Wenn Sie an beide Gruppen verkaufen, ist das meist sinnvoll. Gegenüber Verbrauchern gelten strengere Regeln, und eine gemeinsame Fassung muss sich an diesen ausrichten, wodurch Sie im B2B Spielraum verschenken.
Was passiert, wenn eine Klausel in unseren AGB unwirksam ist?+
Die Klausel entfällt, und an ihre Stelle tritt das Gesetz. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Eine Rückführung der Klausel auf das gerade noch zulässige Maß nehmen die Gerichte nicht vor.
Welche Pflichten sind im Online-Vertrieb an Verbraucher neu?+
Seit dem 19. Juni 2026 muss bei Verträgen über eine Online-Benutzeroberfläche eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstehen (§ 356a BGB). Für online abschließbare Abonnements gilt weiterhin die Pflicht zur Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB.
CH

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Im 30- bis 60-minütigen Erstgespräch ordne ich ein, wo Ihre Verträge und AGB stehen und welcher Weg sinnvoll ist. Vertraulich nach § 43a BRAO, ohne Juristendeutsch.

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